Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung: Beratung durch erfahrene Arbeitsrecht-Anwälte
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kündigungen im Arbeitsverhältnis. Wenn Sie betriebsbedingt gekündigt wurden und das KSchG auf Ihren Fall zutrifft, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, damit eine Kündigung rechtens ist.
Gemäß § 1 Abs. 2 KSchG müssen bei einer betriebsbedingten Kündigung dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die eine Reduzierung der Mitarbeiterzahl im Unternehmen erforderlich machen. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für diese Erfordernisse.
Wenn Ihnen gekündigt wurde, weil Ihr Unternehmen Stellen abbaut, stehen wir Ihnen zur Seite. Nicht jede betriebsbedingte Kündigung ist rechtens, und wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu verstehen und zu verteidigen.
Eine betriebsbedingte Kündigung muss vor Gericht begründet und nachgewiesen werden, dass bestimmte Stellen langfristig entfallen. Sie darf nur als letztes Mittel (ultima Ratio) angewendet werden, wenn keine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs anderweitig zu beschäftigen. Dies bedeutet, dass die Kündigung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen muss.
Bei Kündigungen, bei denen mehrere Mitarbeiter für dieselbe Position in Frage kommen, ist eine Sozialauswahl gemäß den Vorgaben des KSchG durchzuführen. Hierbei wird geprüft, ob die Sozialauswahl ordnungsgemäß erfolgte. Zudem muss der Betriebsrat fehlerfrei angehört worden sein.
Wir bieten eine Ersteinschätzung Ihres Problems im Arbeitsrecht und zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf, die Ihnen zur Verfügung stehen, einschließlich der Optionen wie beispielsweise Weiterbildungsmöglichkeiten oder alternative Beschäftigungswege innerhalb des Betriebs.
Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Beratung zu Ihrem arbeitsrechtlichen Anliegen nach einer betriebsbedingten Kündigung.