Ehevertrag

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Ehevertrag

Zu Beginn einer jeden Ehe kann sich selbstverständlich kaum ein Paar vorstellen, dass es jemals zur Scheidung kommen könnte. Hierfür gibt es aber leider keine Garantie und auch die Statistik zeigt, dass ein hoher Prozentsatz aller Ehen geschieden wird. Es ist also sinnvoll, bereits im Vorfeld Vorkehrungen zu treffen, für den Fall, dass es entgegen der Vorstellung bei Eheschließung, irgendwann einmal doch zur Scheidung kommen könnte.
Eheverträge haben oftmals ein sehr „negatives Image“, da sie als „unromantisch“ oder als Ausdruck von Misstrauen betrachtet werden. Hierbei bedenken viele Ehegatten jedoch nicht, dass Grundlage einer jeden Ehe ein Ehevertrag ist. Es kann sich hierbei um einen individuell gestalteten und auf die Bedürfnisse der Ehegatten zugeschnittenen Ehevertrag handeln oder um einen Ehevertrag, dessen Inhalt sich allein in den gesetzlichen Regelungen des BGB erschöpft. Es sollte auch bedacht werden, dass die gesetzlichen Regelungen teilweise schon sehr alt sind und von vielen Eheleuten (bei genauer Betrachtung) nicht mehr als zeitgemäß und teilweise wohl auch als „unfair“ empfunden würden.
Bei einem individuell gestalteten Ehevertrag sind die Gestaltungsspielräume auch weitaus größer als die Ehegatten oftmals vermuten. Es ist zwar grundsätzlich auch möglich, Eheverträge so zu gestalten, dass im Falle einer Scheidung möglichst keine Ansprüche bestehen, es ist jedoch ebenso möglich, die bestehenden Ansprüche auf die konkreten Bedürfnisse der Ehegatten zuzuschneiden und die gesetzlichen Regelungen vertraglich dahingehend zu modifizieren. Hierbei ist es denkbar, Regelungen zu schaffen, die im Falle einer Scheidung vor allem Streitpunkte vermeiden sollen, die Ansprüche gewähren, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen oder die gesetzlichen Voraussetzungen für Ansprüche ändern, vereinfachen oder modifizieren. Es ist sogar denkbar für verschiedene Szenarien alternative Regelungen zu schaffen, z.B. dahingehend, dass andere Regelungen gelten sollen, wenn im Scheidungsfall gemeinsame Kinder existieren.
Ein individuell gestalteter Ehevertrag sollte also in der Regel keine „alles oder nichts“ Lösung oder einseitige Benachteiligung darstellen, sondern vielmehr eine gemeinsame Absicherung, die im Falle einer Scheidung eine Vereinfachung der Ermittlung von Ansprüchen schafft, Klarheit für beide Ehegatten bringt und damit lange Scheidungsverfahren und den berüchtigten „Rosenkrieg“ vermeidet. Im Falle einer Scheidung und den hiermit immer einhergehenden emotionalen Belastungen ist die Vermeidung zusätzlicher Streit- und Stresspunkte meist bereits sehr wertvoll.
Beim Abschluss eines Ehevertrages gibt es schließlich noch formale Voraussetzungen, die zu beachten sind. Ein Ehevertrag muss immer notariell beurkundet werden, er kann jedoch sowohl vor der Hochzeit als auch noch zu jedem Zeitpunkt danach abgeschlossen werden.
In unserer Kanzlei in München fertigen wir Ihren maßgeschneiderten Ehevertrag, der exakt Ihren Bedürfnissen und Ihrer Situation entspricht.