Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag


Aufhebungsvertrag
Sie oder Ihr Arbeitgeber wollen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden? Dies geschieht in der Regel mit einem Aufhebungsvertrag. In einem solchen Aufhebungsvertag können eine Vielzahl von Regelungen getroffen werden. Neben dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in einem Aufhebungsvertrag aber häufig auch noch viele weitere Punkte geregelt. Dazu gehören z. B.:
- Zahlung einer Abfindung
- Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit und Fortzahlung der Vergütung
- Sollen Einkünfte einer etwaigen Nebentätigkeit angerechnet werden?
- Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis mit guter oder sehr guter Note
- Regelung offener Vergütungsansprüche
- Regelung für etwaige Minusstunde bzw. Überstunden
- Resturlaub
- Betriebliche Altersvorsorge
- Darf das Dienstfahrzeug weiterhin privat benutzt werden?
Als Aufhebungsvertrag wird die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet. Es ist daher das deutlich mildere Mittel im Vergleich zu einer Kündigung, die immer nur von einer Partei ausgesprochen werden kann. Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es daher erforderlich, dass Arbeitnehmer*Innen und Arbeitgeber sich über die Inhalte einig sind. Nachdem es bei einem Aufhebungsvertrag insbesondere zu Problemen mit dem Arbeitsamt oder dem Arbeitslosengeld in Form einer Sperrzeit und Anrechnung der Abfindung kommen kann, sollten Sie sich als Arbeitnehmer*Innen dringend noch vor Abschluss eines solchen Aufhebungsvertrages oder Abwicklungsvereinbarung von uns beraten lassen. Ein guter Aufhebungsvertrag ist für Ihre berufliches Fortkommen unentbehrlich.

