Anwalt für Sorgerecht und Umgangsrecht in München

Ihre Anlaufstelle für kompetente Beratung im Sorgerecht und Umgangsrecht in München

Sorgerecht und Umgangsrecht sind sensible und komplexe Bereiche im Familienrecht, die eine einfühlsame und kompetente rechtliche Begleitung erfordern. Wir verstehen die emotionalen Herausforderungen, denen Familien in diesen Situationen gegenüberstehen.

In unserer Kanzlei in der Neuhauser Str. 27 beraten Sie Fachanwalt für Familienrecht Klaus Vogt, Rechtsanwältin Marina Konrad und Rechtsanwältin Kamila Luiza Leal Dobinsky, LL.M.

Kind an der Hand beider Eltern – Sorgerecht
Mutter und Kind am Fenster – Aufenthaltsbestimmungsrecht

Sorgerecht: Ihr Kind steht an erster Stelle

Das Sorgerecht regelt die elterliche Verantwortung für das Wohl des Kindes. Unser Ziel ist es, für das Wohl Ihres Kindes zu sorgen, während wir gleichzeitig Ihre Rechte als Elternteil schützen. Wir setzen uns für eine verantwortungsvolle und faire Regelung ein, um langfristige Stabilität für Ihr Kind zu gewährleisten.

Aufenthaltsbestimmungsrecht: Wo lebt das Kind?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts. Es umfasst sowohl den dauerhaften Wohnort als auch vorübergehende Aufenthalte wie Urlaube, Klassenfahrten und Besuchsregelungen bei getrennt lebenden Eltern. Bei gemeinsamem Sorgerecht wird es gemeinsam ausgeübt.

Können sich die Eltern nicht einigen, entscheidet das Familiengericht auf Grundlage des Kindeswohls. Ein Elternteil kann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht beantragen. Das Gericht prüft dann, welcher Elternteil die besten Voraussetzungen für die weitere Erziehung und Betreuung bietet, und achtet auf Stabilität und Kontinuität im Leben des Kindes. Das Umgangsrecht des anderen Elternteils bleibt davon unberührt.

Mehr dazu: Alles über das Aufenthaltsbestimmungsrecht

Umgangsrecht: Eine ausgewogene Beziehung nach Trennung oder Scheidung

Im Umgangsrecht gilt der Grundsatz, dass jedes Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat. Sowohl der Vater als auch die Mutter sind zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt (§ 1684 BGB).

Das Umgangsrecht wird konkret durch die Festlegung von Besuchszeiten und -zyklen ausgestaltet, zum Beispiel einem 14-tägigen Wochenendrhythmus. Umgangsberechtigte Elternteile haben grundsätzlich Anspruch darauf, zumindest einen Teil der Schulferien mit ihrem Kind zu verbringen. Lebt ein Elternteil sehr weit entfernt oder im Ausland, muss die Gestaltung immer im Einzelfall geklärt werden.

Wenn keine Einigung gelingt

Beim Familiengericht kann die Mutter oder der Vater einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen. Das Kind wird in der Regel persönlich angehört; sein Wille hat umso mehr Gewicht, je älter es ist. Das Gericht zieht regelmäßig auch das Jugendamt und gegebenenfalls einen kinderpsychologischen Gutachter hinzu.

Mehr dazu: Das Umgangsrecht · Ferienumgang bei Kleinkindern

Vater und Kind beim Umgangswochenende im Park
Großeltern mit Enkel – Umgangsrecht der Großeltern

Umgangsrecht der Großeltern

Großeltern haben kein automatisches Umgangsrecht mit ihren Enkelkindern, sondern nur, soweit dies dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Sie müssen das Umgangsrecht daher im Einzelfall gerichtlich klären lassen.

Mehr dazu: Umgangsrecht der Großeltern

Wenn Umgangsvereinbarungen nicht eingehalten werden

Hält sich ein Elternteil nicht an eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung, kann das Umgangsrecht durchgesetzt werden. Zunächst wird geprüft, ob der gerichtliche Beschluss alle erforderlichen Hinweise zu den Folgen bei Zuwiderhandeln enthält. Mehr dazu: Vollstreckung des Umgangsrechts

Verfahrensbeistand und Jugendamt

In gerichtlichen Verfahren, in denen Kinder betroffen sind, vertritt ein Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes. Gemäß § 158b FamFG ist es seine Aufgabe, die kindlichen Interessen zu ermitteln und im Verfahren darzustellen – den Willen des Kindes ebenso wie das Kindeswohl. Er führt Gespräche mit dem Kind und legt dem Gericht eine schriftliche Stellungnahme vor.

Wir bereiten Sie auf die Gespräche mit Verfahrensbeistand und Jugendamt vor. Mehr dazu: Empfehlungen für Eltern zum Verfahrensbeistand

Schnelle Hilfe: einstweilige Anordnung

Einstweiliger Rechtsschutz im Familienrecht ermöglicht vorläufige Regelungen, um unwiderrufliche Zustände zu verhindern und schnelles gerichtliches Handeln zu ermöglichen – bis die endgültige Entscheidung im Hauptverfahren getroffen wird. Mehr dazu: Schneller Rechtsschutz im Familienrecht

Kind im Gespräch mit dem Verfahrensbeistand

Unsere Stärken: Warum wir die richtige Kanzlei sind

Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz. Wir kombinieren juristische Expertise mit Empathie, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit bestmöglich beizustehen. Unsere langjährige Erfahrung im Familienrecht und unser Engagement für unsere Mandanten ermöglichen es uns, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Ihre Anwälte für Sorgerecht und Umgangsrecht in München

Klaus Vogt Rechtsanwalt München
Klaus Vogt

Klaus Vogt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

Aufgewachsen in Markt Schwaben bei Erding, hat Klaus Vogt in München Jura studiert. Nach zwei erfolgreichen bayerischen Staatsexamina sammelte er Erfahrung in einer renommierten Münchner Kanzlei für Familienrecht.

Das Familienrecht hat für ihn eine besondere Stellung, denn obwohl ein Anwalt hier besondere Kenntnisse von Recht und Rechtsprechungspraxis haben muss, zählen hier wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet die ganz individuelle Situation und die Wünsche des Mandanten.

Denn im Familienrecht werden Entscheidungen getroffen, die tief in das Privatleben eingreifen und es dauerhaft verändern können.

Umso wichtiger ist eine gute und umfangreiche Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung und Verständnis und Interesse für jeden einzelnen Mandanten.

„Ganz besonders im Familienrecht sind außergerichtliche Einigungen oft die bessere Lösung, da sich die Beteiligten nach Abschluss eines Verfahrens noch – oder sogar wieder- „in die Augen schauen“ können, gerade wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.

Aber natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist, dann vertrete ich Sie konsequent und setze Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.“

Als Anwalt steht Herr Vogt Ihnen in allen Stadien eines Konfliktes zur Seite, als Ihr vertrauensvoller und ehrlicher Berater, aber ebenso als starker Vertreter Ihrer rechtlicher Interessen.

Herr Vogt ist als Fachanwalt auf Familienrecht spezialisiert, hat aber auch Erfahrung in Strafrecht und zahlreichen anderen Fachgebieten.

Er spricht Deutsch und Englisch.

Marina Konrad Rechtsanwältin München
Marina Konrad

Marina Konrad ist Rechtsanwältin und spezialisiert im  Familienrecht.

Sie ist aufgewachsen in Ebersberg bei München und hat in München studiert und beide Staatsexamina abgelegt.

Nachdem sie Erfahrung in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts gesammelt hat, setzt sie ihren Schwerpunkt nun auf das Familienrecht.

Gerade im Familienrecht ist es wichtig eine individuelle Lösung zu finden, denn jede Beziehung, jede Familie hat eine andere Vorgeschichte und jeder Mandant eine ganz eigene Vorstellung davon, wie es jetzt weitergehen soll. Das müssen wir als Anwälte verstehen und respektieren, damit wir jedem Mandanten auch wirklich helfen können.

Gerade weil aber im Familienrecht die wahrscheinlich emotionalsten Konflikte geregelt werden, braucht es oft mehr als eine nur rechtliche Lösung. Es braucht einen kompetenten Berater, der zuhört und versteht, aber auch in jeder Situation einen kühlen Kopf bewahrt und versucht zu vermitteln, solange noch eine Chance auf außergerichtliche Einigung besteht.

„Als Rechtsanwältin bin ich Ihre kompetente und verständnisvolle Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Umgang und Unterhalt. Ich begleite Sie durch Ihre schwierigsten Zeiten. Ob außergerichtlich oder vor Gericht – ich stehe Ihnen zur Seite und setze mich mit Engagement für Ihre Interessen ein.“

Frau Konrad berät Sie auf Deutsch und Englisch.

Kamila Luiza Leal Dobinsky Rechtsanwältin München
Kamila Luiza Leal Dobinsky, LL.M.

ist Rechtsanwältin und spezialisiert im Familien- und internationalen Familienrecht.

Für Frau Leal Dobinsky stehen in der Beratung vor allem die individuellen Lebensrealitäten ihrer Mandanten im Mittelpunkt. Aufgewachsen in Recife (Brasilien), wo sie ihr Studium absolvierte und ihre erste Zulassung mit Bestnote erlangte, führte ihr Weg über Portugal nach Deutschland. Nach ihrem Masterstudium (LL.M.) summa cum laude mit Schwerpunkten im Familien- und Erbrecht an der Universität Kiel ist sie heute dreifach als Rechtsanwältin zugelassen. Mandanten profitieren von dieser internationalen Erfahrung besonders dann, wenn rechtliche Fragen über Ländergrenzen hinweggehen.

Ihr fachlicher Fokus liegt konsequent auf dem Familienrecht. Den theoretischen Fachanwaltslehrgang hat sie bereits erfolgreich absolviert, sodass die Verleihung des Fachanwaltstitels für Anfang 2027 zu erwarten ist.

Gerade bei komplexen, grenzüberschreitenden Sachverhalten im Familien- und Erbrecht ist ihre sprachliche und kulturelle Flexibilität ein entscheidender Vorteil für die Mandatsführung. Sie bewegt sich souverän im internationalen Kontext und führt Mandanten sicher durch unterschiedliche Rechtssysteme.

„Ob beim Gestalten eines Ehevertrags in guten Zeiten oder bei der Begleitung durch eine schwierige Scheidung: Für mich steht immer der Blick nach vorne im Mittelpunkt. Eine Scheidung ist nicht das Ende, sondern der Anfang von etwas Neuem. Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von vorausschauender Fürsorge. Mein Ziel ist es, in jeder Lebenslage die rechtlichen Fundamente zu sichern, damit meine Mandantinnen und Mandanten zuversichtlich nach vorne schauen können.“

Den Ausgleich zum Kanzleialltag findet Frau Leal Dobinsky auf Reisen: In den vergangenen Jahren hat sie 33 verschiedene Länder bereist. Die Offenheit für neue Kulturen und unterschiedliche Weltansichten prägt auch ihre tägliche Arbeit – sie begegnet den vielseitigen Lebensgeschichten ihrer Mandanten stets mit großem Verständnis und Weitblick.

Frau Leal Dobinsky berät Sie auf Deutsch, Portugiesisch und Englisch.

Häufige Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht

Hat mein Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern?

Ja. Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, und beide Eltern sind zum Umgang verpflichtet und berechtigt (§ 1684 BGB).

Kann ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?

Ja. Können sich die Eltern nicht einigen, kann ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Familiengericht beantragen. Entscheidend ist das Kindeswohl.

Wird mein Kind vom Gericht angehört?

In der Regel ja, persönlich. Der Wille des Kindes hat umso mehr Gewicht, je älter es ist.

Haben Großeltern ein Umgangsrecht?

Nur, soweit der Umgang dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 Abs. 1 BGB). Im Streitfall muss das gerichtlich geklärt werden.

Was macht ein Verfahrensbeistand?

Er ermittelt die Interessen des Kindes, führt Gespräche mit dem Kind und stellt Kindeswille und Kindeswohl im Verfahren dar (§ 158b FamFG).

Mehr zum Thema Familienrecht.