Das Umgangsrecht

Familienrecht

Wir haben gemeinsame Kinder, sind getrennt und wollen uns nun scheiden lassen. Was sind meine Rechte hinsichtlich der gemeinsamen Kinder nach der Trennung und Scheidung? Darf ich sie besuchen?

 

Bringen Sie in Erfahrung, wer ein Recht auf Umgang hat und weshalb die Beratung eines Rechtsanwalts bei der Durchsetzung des Umgangsrechts sinnvoll ist. 

Das Umgangsrecht ist ein Teilbereich des Familienrechts und regelt die Besuche und Kontakte zwischen Eltern und minderjährigen Kindern. Im Umgangsrecht gilt der Grundsatz, dass jedes Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat. Sowohl der Vater als auch die Mutter sind zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt, § 1684 BGB. 

Wenn die Eltern des minderjährigen Kindes getrennt leben, kann ein umgangsberechtigter Elternteil grundsätzlich Kontakt zu dem Kind einfordern und dies gegebenenfalls auch mithilfe des Familiengerichts durchsetzen. Das Kindeswohl ist dabei das entscheidende Kriterium. Das Umgangsrecht wird konkret durch die Festlegung von Besuchszeiten und -zyklen (z.B. einem 14-tägigen Wochenendrhythmus) ausgestaltet. Wenn ein Elternteil sehr weit entfernt oder sogar im Ausland lebt, muss die Gestaltung des Umgangsrechts immer im Einzelfall geklärt werden. 

Wenn sich die Eltern nicht auf eine Regelung des Umgangs mit ihrem gemeinsamen Kind einigen können oder es bei der Umsetzung einer Vereinbarung über den Umgang zu Problemen kommt, wird oft das Gericht angerufen. Beim Familiengericht kann entweder die Mutter oder der Vater einen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen. Dieser Antrag sollte von einem Rechtsanwalt formuliert werden, der möglichst auf das Umgangsrecht spezialisiert ist.

Das betroffene Kind wird vom Familiengericht in der Regel persönlich angehört. Der Wille des Kindes hat umso mehr Gewicht, je älter es ist. Das Gericht zieht regelmäßig auch das Jugendamt und gegebenenfalls einen kinderpsychologischen Gutachter hinzu.

Möglicherweise wird für die Dauer des Verfahrens vom Gericht ein Umgangspfleger bestellt, der eine vorläufige gerichtliche Unterhaltsregelung überwacht.

Die gerichtliche Entscheidung enthält eine konkrete Regelung über den Umfang und die Ausübung des Umgangs durch die Eltern, einschließlich der Tage, Uhrzeiten und des Ortes der Abholung. Die Entscheidung soll das Kindeswohl berücksichtigen, wobei auch das Alter und die Lebenssituation des Kindes über die Dauer und den Rhythmus des Umgangs entscheiden.

Es kann beispielsweise vereinbart werden, dass das Kind Ostern bei einem Elternteil und Weihnachten beim anderen verbringt – im jährlichen Wechsel. Umgangsberechtigte Elternteile haben grundsätzlich Anspruch darauf, zumindest einen Teil der Schulferien mit ihrem Kind zu verbringen. Das Bundesverfassungsgericht hat dies so bereits entschieden (Beschluss vom 23.3.2007, Az. 1 BvR 156/07).

Dieses Praxisbeispiel zeigt, wie detailliert und einzelfallbezogen eine Umgangsregelung getroffen werden kann. Aufgrund dieser Tatsache ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden. Wir können Ihnen bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung des Umgangsrechts helfen. Sie erhalten eine ausführliche Rechtsberatung und Unterstützung bei der Geltendmachung Ihres Besuchsrechts. Wenn noch keine Umgangsvereinbarungen mit dem anderen Elternteil vorliegen, können wir diese gegebenenfalls Für Sie aushandeln. 

Bei der Ausgestaltung und Regelung ihres Umgangsrechts stehen wir Ihnen gerne kompetent und zuverlässig zur Seite. Buchen Sie jetzt Ihr Vorgespräch bei uns. 



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Klaus Vogt Rechtsanwalt München
Klaus Vogt

Klaus Vogt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

Aufgewachsen in Markt Schwaben bei Erding, hat Klaus Vogt in München Jura studiert. Nach zwei erfolgreichen bayerischen Staatsexamina sammelte er Erfahrung in einer renommierten Münchner Kanzlei für Familienrecht.

Das Familienrecht hat für ihn eine besondere Stellung, denn obwohl ein Anwalt hier besondere Kenntnisse von Recht und Rechtsprechungspraxis haben muss, zählen hier wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet die ganz individuelle Situation und die Wünsche des Mandanten.

Denn im Familienrecht werden Entscheidungen getroffen, die tief in das Privatleben eingreifen und es dauerhaft verändern können.

Umso wichtiger ist eine gute und umfangreiche Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung und Verständnis und Interesse für jeden einzelnen Mandanten.

Ganz besonders im Familienrecht sind außergerichtliche Einigungen oft die bessere Lösung, da sich die Beteiligten nach Abschluss eines Verfahrens noch – oder sogar wieder- „in die Augen schauen“ können, gerade wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.

Aber natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist, dann vertrete ich Sie konsequent und setze Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.“

Als Anwalt steht Herr Vogt Ihnen in allen Stadien eines Konfliktes zur Seite, als Ihr vertrauensvoller und ehrlicher Berater, aber ebenso als starker Vertreter Ihrer rechtlicher Interessen.

Herr Vogt ist als Fachanwalt auf Familienrecht spezialisiert, hat aber auch Erfahrung in Strafrecht und zahlreichen anderen Fachgebieten.

Er spricht Deutsch und Englisch.

Davide Barone Rechtsanwalt München
Marina Konrad

Marina Konrad ist Rechtsanwältin und spezialisiert im  Familienrecht.

Sie ist aufgewachsen in Ebersberg bei München und hat in München studiert und beide Staatsexamina abgelegt.

Nachdem sie Erfahrung in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts gesammelt hat, setzt sie ihren Schwerpunkt nun auf das Familienrecht.

Gerade im Familienrecht ist es wichtig eine individuelle Lösung zu finden, denn jede Beziehung, jede Familie hat eine andere Vorgeschichte und jeder Mandant eine ganz eigene Vorstellung davon, wie es jetzt weitergehen soll. Das müssen wir als Anwälte verstehen und respektieren, damit wir jedem Mandanten auch wirklich helfen können.

Gerade weil aber im Familienrecht die wahrscheinlich emotionalsten Konflikte geregelt werden, braucht es oft mehr als eine nur rechtliche Lösung. Es braucht einen kompetenten Berater, der zuhört und versteht, aber auch in jeder Situation einen kühlen Kopf bewahrt und versucht zu vermitteln, solange noch eine Chance auf außergerichtliche Einigung besteht.

Als Rechtsanwältin bin ich Ihre kompetente und verständnisvolle Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Umgang und Unterhalt. Ich begleite Sie durch Ihre schwierigsten Zeiten. Ob außergerichtlich oder vor Gericht – ich stehe Ihnen zur Seite und setze mich mit Engagement für Ihre Interessen ein.“

Frau Konrad berät Sie auf Deutsch und Englisch.

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