Geheimhaltungsvereinbarung
Geheimhaltungsvereinbarung
Rechtsanwälte für Unternehmensrecht in München – Ihr Partner bei Geheimhaltungsvereinbarungen
Bevor Sie mit einem Geschäftspartner in Gespräche oder Vertragsverhandlungen treten und vertrauliche Informationen offenlegen, sollten Sie mit Ihrem Geschäftspartner eine Geheimhaltungsvereinbarung (oft als „NDA – Non-Disclosure Agreement“ bezeichnet) abschließen.
Mit Hilfe einer solchen Geheimhaltungsvereinbarung können Sie bereits vom Beginn Ihrer geschäftlichen Beziehung bis zur Beendigung Ihrer Zusammenarbeit sowie einen definierten Zeitraum darüber hinaus Ihre geschäftlichen Interessen, Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse, vertraulichen Informationen sowie Ihr unternehmenseigenes Know-How umfassend schützen.