Anwalt für Familienrecht

Ehegattenunterhalt

Ehevertrag

Umgangsrecht & Sorgerecht

Einvernehmliche Scheidung

Vermögensauseinandersetzung

Güterrecht

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Unsere Dienstleistung im Familienrecht

Einen Anwalt für Familienrecht sollten Sie insbesondere kontaktieren, wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner/Ihrer Ehepartnerin trennen wollen oder bereits getrennt haben, wenn das von Ihnen betreute Kind vom anderen Elternteil keinen Unterhalt erhält oder bei Streitigkeiten im Hinblick auf Umgang und Sorgerecht.

Anwalt für Familienrecht in München

Die einvernehmliche Lösung versuchen

Speziell im Familienrecht ist es oftmals zielführend zunächst eine einvernehmliche Einigung zu versuchen. Beim Familienrecht handelt es sich um ein meist sehr emotional aufgeladenes Rechtsgebiet. Ein streitiges Verfahren kann sich mitunter sehr lange hinziehen und ist in besonderem Maße nervenaufreibend. Zudem ist es oft, insbesondere wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, nicht möglich, nach dem Verfahren vollständig getrennte Wege zu gehen. Daher sollte stets eine Lösung versucht werden, bei der sich beide Seiten „noch in die Augen sehen“ können. Aus diesem Grund ist ein Vergleich gegenüber einer gerichtlichen Entscheidung meist vorzugswürdig.


Richtige Vorgehensweise bei einer Scheidung

zunächst sollte die Entscheidung, ob eine Trennung durchgeführt wird oder der Versuch unternommen werden soll, die Ehe fortzuführen, gründlich abgewogen werden. Wenn der Entschluss gefasst wurde, dass eine Ehe gescheitert ist, muss zunächst eine Trennung durchgeführt werden. Bereits zu diesem Zeitpunkt bietet es sich an, einen Anwalt für Familienrecht zu kontaktieren. In einem ersten Termin besprechen wir, auf was es im Rahmen der Trennung zu achten gilt, welche Ansprüche bei einer Scheidung dem Grunde nach bestehen und wie diese in Ihrer konkreten Situation ausfallen. Im Anschluss sollte abgeklärt werden, ob eine einvernehmliche Lösung mit der Gegenseite möglich ist und wie diese aussehen könnte. Sollten außergerichtliche Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen oder die Gegenseite kein Interesse an einer einvernehmlichen Lösung der Situation haben, muss gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Der Versorgungsausgleich

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