Immobilien- und Vermögensauseinandersetzung
Immobilien- und Vermögensauseinandersetzung


Immobilien- und Vermögensauseinandersetzung
Im Verlauf einer Ehe werden meist auch gemeinsame Vermögenswerte gebildet, sei es in Form von gemeinsamem Immobilieneigentum (Miteigentum), in Form von Gemeinschaftskonten oder von gemeinsamen Verbindlichkeiten aus Darlehen/Krediten. Diese Vermögensverflechtungen werden im Laufe eines Scheidungsverfahrens ebenfalls diskutiert und müssen auf die eine oder andere Art auseinandergesetzt werden.
Besondere Probleme können auftreten, wenn eine Auseinandersetzung einer gemeinsamen Immobilie nicht möglich ist, weil keiner der Ehegatten die finanziellen Möglichkeiten hat, den anderen „herauszukaufen“, ein Verkauf der Immobilie jedoch ebenfalls nicht gewünscht ist, weil ein Ehegatte die Immobilie weiterhin nutzen möchte. In diesen Fällen stellen sich die Fragen, ob es möglich ist, einen Verkauf zu erzwingen oder abzuwehren, ob es möglich ist, die Immobilie auch gegen den Willen des anderen Ehegatten weiterhin zu nutzen und ob hierfür Entschädigungsansprüche bestehen.
Es bietet sich an, zunächst eine einvernehmliche Lösung zu suchen, damit das gemeinsame Vermögen nicht „versilbert“ werden muss. In unserer Kanzlei in München beraten wir Sie sowohl im Hinblick auf Einigungsmöglichkeiten, als auch bezüglich Vorgehensmöglichkeiten, wenn eine einvernehmliche Vermögensauseinandersetzung ausscheidet.

