Immobilien- und Vermögensauseinandersetzung

Immobilien- und Vermögensauseinandersetzung

Immobilien- und Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung

Im Laufe einer Ehe entstehen oft gemeinsame Vermögenswerte wie Immobilien, Gemeinschaftskonten und Darlehen. Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens werden diese Vermögenswerte diskutiert und müssen angemessen aufgelöst werden.

Besondere Herausforderungen können auftreten, insbesondere wenn eine Einigung über eine gemeinsame Immobilie nicht erzielt werden kann. Dies kann geschehen, wenn keiner der Ehepartner die finanziellen Mittel hat, den anderen auszubezahlen, und gleichzeitig ein Verkauf der Immobilie unerwünscht ist, da einer der Partner die Immobilie weiter nutzen möchte. In solchen Fällen stellen sich Fragen, ob ein erzwungener Verkauf möglich ist, wie die Nutzung der Immobilie gegen den Willen des anderen Ehepartners aussehen kann und ob Ansprüche auf Entschädigung bestehen.

Eine anfängliche Lösungssuche zur Vermeidung einer Liquidation des gemeinsamen Vermögens ist ratsam. In unserer Kanzlei in München bieten wir umfassende Beratung sowohl für einvernehmliche Lösungen als auch für Vorgehensweisen, wenn eine einvernehmliche Vermögensaufteilung nicht möglich ist.

Unsere Expertise umfasst:

  • Beratung zu Einigungsmöglichkeiten
  • Strategien für alternative Vorgehensweisen bei Vermögensauseinandersetzungen

Kontaktieren Sie unsere Anwaltskanzlei in München für fundierte Unterstützung bei Immobilien- und Vermögensauseinandersetzungen während einer Scheidung.