AGB barone-vogt.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für barone-vogt-Inhouse-Seminare
Bitte beachten Sie, dass für Ihre Seminarteilnahme bei Inhouse-Seminaren die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich gelten. Wir erbringen unsere Leistungen Ihnen
gegenüber ausschließlich auf dieser Grundlage.
1. Leistungsgegenstand
Die barone-vogt.de (im Folgenden: Auftragnehmerin) führt für den Auftraggeber die in einem Inhouse-
Angebot näher bezeichnete Schulung (Tagung, Workshops, etc.) durch. Die Leistungen der
Auftragnehmerin bestehen aus Konzeption, Vorbereitung und fachlicher Durchführung der
jeweiligen Schulung, sowie der Bereitstellung der Seminarunterlagen. Im Seminarpreis sind die
Seminarunterlagen inbegriffen. Nicht enthalten sind die Kosten für die Tagungstechnik, den
Schulungsraum (ggf. weitere Hotelkosten) sowie die Spesen des Referenten. Spesenkosten sind
alle Anfahrts- (Bahn, Flug oder PKW) bzw. Transferkosten (z.B. Taxi), Verpflegungskosten sowie
ggfs. Kosten für Übernachtung inkl. Frühstück.
2. Verbindliche Anmeldung/Abrechnung
Nach der Auftragserteilung erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung. Erst damit liegt eine
verbindliche Seminarbuchung vor. Rechtzeitig vor Seminarbeginn bekommt der Auftraggeber alle
weiteren Informationen und Unterlagen zum Seminar zugesandt. Pro Seminartag wird ein
Tagessatz zzgl. der gesetzlichen MwSt. vereinbart. Diesem Tagessatz liegt eine tägliche
Schulungsdauer von insgesamt 8 Unterrichtsstunden à 45 Min. zugrunde. Weitergehende
Leistungen (z.B. umfassende Vorbereitungsgespräche) müssen gesondert vereinbart werden. Die
Spesenkosten des Referenten werden nach dem Seminar vom Referenten abgerechnet und mit
der Seminargebühr in Rechnung gestellt.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Die Organisation eines geeigneten Schulungsraums erfolgt bei Inhouse-Seminaren durch den
Auftraggeber. Die genauen Anforderungen an die Tagungstechnik werden dem Auftraggeber vom
Auftragnehmer nach der Seminarbestätigung schriftlich mitgeteilt. Um eine passgenaue Schulung
zu ermöglichen, sind dem Referenten alle für die Schulung notwendigen Informationen zur
Verfügung zu stellen. Sollte der Referent eine Unterkunft benötigen ist diese vom Auftraggeber zu
buchen.
4. Stornierung durch den Auftraggeber
Für die Stornierung des gebuchten Inhouse-Seminars bedarf es einer schriftlichen
Benachrichtigung (z.B. per Fax oder E-Mail). Durch eine schriftliche Stornierung bis 30 Tage vor
Seminarbeginn entstehen dem Auftraggeber seitens der Auftragnehmerin keine Kosten. Bei
kurzfristigerer Stornierung ist die Auftragnehmerin berechtigt, dem Auftraggeber die volle
Seminargebühr in Rechnung zu stellen (niedrigste Kostenstaffel: 3-5 Teilnehmer). Bei einer
Stornierung von einzelnen Teilnehmern bis 14 Tage vor Seminarbeginn entstehen dem
Auftraggeber seitens der Auftragnehmerin keine Kosten. Bei kurzfristigerer Stornierung werden
diese Teilnehmer in Rechnung gestellt. Statt einer Stornierung besteht für den Auftraggeber die
Möglichkeit, einen Ersatz-Termin zu benennen, wodurch eventuelle Stornokosten ggfs. vermieden
werden können. Sollte das Seminar in einem Hotel durchgeführt werden, werden anfallende
Stornierungskosten des Hotels an den Auftraggeber weitergeleitet. Bei Vorliegen wichtiger Gründe
(z.B. Erkrankung des Referenten) behält sich die Auftragnehmerin vor, das Seminar abzusagen.
Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.
5. Änderungsvorbehalt
Die Auftragnehmerin behält sich vor, notwendige inhaltliche und/ oder organisatorische
Änderungen vor oder während der Seminarveranstaltung vorzunehmen, soweit diese den
Gesamtcharakter des Seminars nicht wesentlich verändern. Im Bedarfsfall ist die Auftragnehmerin
berechtigt, den/die zunächst vorgesehenen Referenten durch gleichqualifizierte Personen zu
ersetzen.
6. Haftung bei Unfällen
Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten
sind die Seminarteilnehmer über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien
Zeit und während der Aktivitäten im Rahmen des Begleitprogramms unterliegen die Teilnehmer
nicht diesem Versicherungsschutz. Die Haftung der Auftragnehmerin beschränkt sich auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit.
7. Gerichtsstand
Der allgemeine Gerichtsstand richtet sich nach dem Verwaltungssitz. Der Verwaltungssitz der
Auftragnehmerin ist München.
8. Datenschutz
Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, alle ihr im Rahmen eines Vertrages mitgeteilten oder
zugänglich gemachten vertraulichen Informationen des Auftraggebers sowie Informationen, die ihr
während ihrer Tätigkeit bekannt werden, nur zum internen Gebrauch zu verwenden.
Personenbezogene Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in
seiner jeweils gültigen Fassung verarbeitet. Eine Weitergabe an außenstehende Dritte erfolgt nicht,
soweit dies nicht zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist oder soweit nicht eine
gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.