Anwalt für Strafrecht
Anwalt für Strafrecht
Effektive Verteidigung in Strafverfahren von Anfang an
Ein effektiver Schutz in strafrechtlichen Angelegenheiten beginnt lange vor der Hauptverhandlung – idealerweise schon während des Ermittlungsverfahrens. Sobald Sie Kenntnis von laufenden Ermittlungen gegen Sie erlangen, ist es von grundlegender Bedeutung, sofort rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Bereits zu diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, maßgeblichen Einfluss auszuüben, relevante Informationen bereitzustellen und somit zur Klärung des Sachverhalts beizutragen, um eine falsche Entwicklung der Ermittlungen zu verhindern.
Wenn Sie zu Unrecht beschuldigt werden, ist es verlockend, den Behörden “ihren Fehler” zu erläutern und die Situation zu korrigieren. In vielen Fällen ist es jedoch ratsamer, auf direkte Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden zu verzichten. Eine objektive und sachliche Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft ist anzustreben, obwohl dies für Betroffene oft schwierig ist, da die Situation verständlicherweise emotional aufgeladen ist, insbesondere bei ungerechtfertigten Anschuldigungen.
Es ist häufig sinnvoll, vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch zu machen und zunächst anwaltlichen Rat einzuholen. Anschließend kann Ihr Verteidiger den Sachverhalt und die Ereignisse ruhig und sachlich aus Ihrer Perspektive darlegen. Eine eigene Aussage kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, ohne negative Konsequenzen zu haben – “Reden ist Silber, Schweigen ist Gold” gilt oft als Richtlinie.
Selbst bei einem berechtigten Verdacht ist es von unschätzbarem Wert, sich frühzeitig beraten zu lassen, damit Ihr Verteidiger zeitnah mit den Ermittlungsbehörden in Kontakt treten kann. Gerade bei weniger schwerwiegenden Vergehen besteht oft die Chance auf eine Einstellung gegen bestimmte Auflagen.
Besondere Eile ist bei Strafbefehlen geboten, einem Instrument, bei dem der Sachverhalt vollständig im schriftlichen Verfahren behandelt wird. Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Strafbefehl beim Gericht, bei dem es nicht darauf ankommt, dass die Schuld zweifelsfrei feststeht – es genügt ein hinreichender Tatverdacht. Ein Strafbefehl wird ohne öffentliche Hauptverhandlung erlassen und ist dennoch rechtskräftig. Manchmal ist dies im Interesse des Beschuldigten, da das Verfahren schnell, kostensparend und diskret abgewickelt wird. In vielen Fällen möchten Beschuldigte jedoch den Sachverhalt richtigstellen oder sind mit der verhängten Strafe nicht einverstanden. Hier ist rasches Handeln gefragt, da der Einspruch innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss. Nach Ablauf dieser Frist wird der Strafbefehl rechtskräftig und hat die gleichen Konsequenzen wie ein Urteil.
Wenn gegen Sie ein Strafbefehl erlassen wird und Sie entweder mit dem Inhalt oder der Höhe der Strafe nicht einverstanden sind, zögern Sie nicht, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Einspruchsfrist einzuhalten.
Wir bieten umfassende Beratung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten und garantieren eine engagierte Verteidigung von Anfang an, angefangen bei den Ermittlungen bis hin zur Hauptverhandlung.