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Anwalt für Mediation in München

Bei einer Mediation handelt es sich immer um ein freiwilliges Verfahren, dem die Konfliktparteien zustimmen müssen. Im Vordergrund steht die gemeinsame Lösungsfindung durch die Parteien und damit die Beilegung des Konflikts. Ziel ist eine Vereinbarung, die die Interessen und Anliegen beider Seiten berücksichtigt und so eine dauerhafte Beilegung der Auseinandersetzung erreichen kann. Bei der Mediation geht es nicht Vorrangig um die Rechtslage, sondern vielmehr um die Bedürfnisse der Parteien. Rechtliche Aspekte können selbstverständlich Teil einer Mediation sein und auf Wunsch der Parteien auch zur Grundlage gemacht werden. Das erklärte Ziel ist jedoch nicht die Klärung der Rechtslage, sondern eine Vermittlung zwischen den Parteien, die es diesen erlaubt, ihren Konflikt endgültig beizulegen.
Herr Rechtsanwalt Barone ist zertifizierter Mediator und führt Mediationen im Arbeitsrechtlichen Bereich, insbesondere bei Unstimmigkeiten innerhalb von Betriebsräten oder ggf. auch zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern durch. Im besten Fall sollte eine Mediation frühzeitig in Anspruch genommen werden, bevor aus einem „schwelenden“ Konflikt ein echter Streit wird. Lassen Sie sich beraten, um herauszufinden, ob eine Mediation für Sie ein sinnvoller Weg sein könnte.