IT-Vertragsrecht

IT-Vertragsrecht

Rechtsanwälte für Unternehmensrecht in München – Ihr Partner bei IT-Vertragsrecht

Wir beraten und unterstützen sowohl IT-Anbieter als auch Aufraggeber bei der Erstellung, Überprüfung und Verhandlung von IT- Verträgen.

  • Dienstleistungsverträge
  • Werkverträge

  • Verträge über die Entwicklung und Lieferung von Hard-und Software (auch Open-Source Software),

  • Projektverträge

  • Softwarepflege- und Wartungsverträge,

  • Vertrag über die Anpassung von Standardsoftware

  • IT— Einkaufsbedingungen

  • IT-Lieferbedingungen

  • Escrow-Verträge zur Absicherung von Software für den Fall der Insolvenz

Bei IT-Verträgen, welche die Erbringung von IT-Dienstleistungen oder die Entwicklung von IT-Lösungen zum Gegenstand haben, ist es neben der Wahl der richtigen Vertragsart wichtig auch die vertraglichen Verpflichtungen und zu erbringenden Leistungen klar zu definieren sowie die Vergütungspflicht sowie Gewährleistungs-und Haftungsregelungen rechtssicher zu gestalten.

Bei Softwareverträgen müssen darüber hinaus Fragen zur Nutzungsberechtigung und zum Nutzungsumfang, zur Lizenzierung, Open-Source Software Nutzungsbedingungen, Haftung, Gewährleistung sowie der Pflege und Wartung von Software geklärt werden.