IT-Vertragsrecht
IT-Vertragsrecht
Rechtsanwälte für Unternehmensrecht in München – Ihr Partner bei IT-Vertragsrecht
Wir beraten und unterstützen sowohl IT-Anbieter als auch Aufraggeber bei der Erstellung, Überprüfung und Verhandlung von IT- Verträgen.
- Dienstleistungsverträge
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Werkverträge
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Verträge über die Entwicklung und Lieferung von Hard-und Software (auch Open-Source Software),
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Projektverträge
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Softwarepflege- und Wartungsverträge,
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Vertrag über die Anpassung von Standardsoftware
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IT— Einkaufsbedingungen
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IT-Lieferbedingungen
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Escrow-Verträge zur Absicherung von Software für den Fall der Insolvenz
Bei IT-Verträgen, welche die Erbringung von IT-Dienstleistungen oder die Entwicklung von IT-Lösungen zum Gegenstand haben, ist es neben der Wahl der richtigen Vertragsart wichtig auch die vertraglichen Verpflichtungen und zu erbringenden Leistungen klar zu definieren sowie die Vergütungspflicht sowie Gewährleistungs-und Haftungsregelungen rechtssicher zu gestalten.
Bei Softwareverträgen müssen darüber hinaus Fragen zur Nutzungsberechtigung und zum Nutzungsumfang, zur Lizenzierung, Open-Source Software Nutzungsbedingungen, Haftung, Gewährleistung sowie der Pflege und Wartung von Software geklärt werden.