Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung

Sie haben eine fristlose Kündigung erhalten und der Arbeitgeber hat Ihnen nicht mal den Grund hierfür genannt? Sie wissen nicht, ob überhaupt ein sogenannter „wichtiger“ Grund vorliegt, der für eine fristlose Kündigung Voraussetzung ist?

Eine fristlose Kündigung wird immer dann ausgesprochen, wenn dem Arbeitgeber das Abwarten von Kündigungsfristen nicht zumutbar ist. Allerdings gilt ein strenger Maßstab für die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung. Erfahrungsgemäß stehen die Erfolgschancen gut, gegen eine fristlose Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Die Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der fristlosen Kündigung beim Arbeitsgericht einreicht werden. Wenn Sie sich gegen eine fristlose Kündigung wehren wollen, dann sind wir die richtigen Anwälte für Arbeitsrecht in München.