Schulungen für den Betriebsrat in House

Schulungen für den Betriebsrat in House

Entdecken Sie maßgeschneiderte Schulungen für Betriebsräte

Wir bieten verschiedene Betriebsratsseminare und -schulungen an, um sie vollumfänglich auf alle Aspekte und Themen im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Betriebsrat vorzubereiten. Hierbei vermitteln wir Ihnen das für Ihre Arbeit erforderliche Spezialwissen, maßgeschneidert auf Ihre konkreten Bedürfnisse im Betrieb. Unsere Seminare halten wir sowohl Inhouse als Onlineschulung oder auf Wunsch auch in den renommierten „Wagner Salons“ der Augustinerbrauerei, ab. Bei unseren Referenten handelt es sich um erfahrene Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf das Arbeitsrecht.

Alle Seminare können zudem auf Ihre konkreten Ansprüche und Bedürfnisse zugeschnitten werden. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der diesbezüglichen Möglichkeiten.

Auf Wunsch schulen wir nur Teilnehmer aus einem Betrieb, um in größtmöglichem Maße auf Ihre Bedürfnisse und betriebliche Situation eingehen zu können. Sie entscheiden über Themenschwerpunkte, Schulungsdauer und Ort der Schulung.

Transparent und Fair

Nach § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat zu bezahlt freizustellen und die Kosten für den Seminarbesuch zu tragen, soweit Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind.

Buchung eines Seminars

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir besprechen Inhalt und Umfang Ihres maßgeschneiderten Seminars und vereinbaren einen individuellen Termin mit Ihnen.

  • Im Anschluss muss der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Beschluss für eine Schulung nach § 37 Abs. 6 BetrVG fassen.

  • Schließlich teilt der Betriebsrat dem Arbeitgeber die zu erwartenden Kosten mit. Der Arbeitgeber kann zwar betriebsbedingte Gründe einwenden, muss diese jedoch darlegen und unter Beweis stellen.

Kostenübernahme für Grundlagenseminare

Für den Besuch eines Grundlagenseminars ist kein betriebs- oder betriebsratsbezogener Grund erforderlich. Der Arbeitgeber kann sich hierbei nicht darauf berufen, dass das Seminar nicht erforderlich sei. Er hat die Kosten für ein Grundlagenseminar zu tragen und die Seminarteilnehmer für die Dauer der Schulung unter Lohnfortzahlung freizustellen.

Seminare zu Spezialthemen

Hier kommt es auf die konkreten Belange vor Ort an. Der Betriebsrat hat diesbezüglich einen weiten Einschätzungsspielraum, auch hinsichtlich der Frage, welcher Anbieter gewählt und zu welchen Kosten das Seminar besucht wird. Wenn die Spezialkenntnisse für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind, muss der Arbeitgeber auch hierfür die gesamten Kosten tragen.

Wir bieten Seminare zu folgenden Themen an: