Güterrecht

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Güterrecht

Das deutsche Recht kennt verschiedene Güterstände. Wenn die Ehegatten keine Änderung des Güterstands durch einen Ehevertrag vornehmen, besteht automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der durch die hierfür vorgesehenen Normen des BGB geregelt wird. Daneben gibt es noch die Güterstände der Gütertrennung sowie der Gütergemeinschaft. Zudem ist es möglich, die Güterstände, insbesondere die Zugewinngemeinschaft, durch einen Ehevertrag zu modifizieren, was dann zur Folge hat, dass zwar grundsätzlich noch immer die gesetzlichen Regelungen des BGB gelten, diese jedoch an manchen Stellen von den Eheleuten im Rahmen des Ehevertrages abgeändert, abbedungen oder erweitert wurden.
Egal welcher Güterstand besteht, im Rahmen der Folgesache Güterrecht soll dieser nach den jeweils dafür vorgesehenen Regeln aufgelöst und auseinandergesetzt werden. Bei der Zugewinngemeinschaft findet die Auseinandersetzung grundsätzlich über einen Vergleich der jeweiligen Vermögensmassen im Zeitpunkt der Eheschließung sowie im Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages statt, wobei für spezielle Vermögenswerte wie Schenkungen und Erbschaften Besonderheiten bestehen.
Wir als Rechtsanwälte für Familienrecht in unserer Kanzlei in München berechnen Ihre Ansprüche auf Zugewinn und prüfen die Rechtmäßigkeit von gegen Sie gerichteten Zugewinnansprüchen. Wie bei allen potentiellen Streitpunkten versuchen wir auch hier zunächst eine einvernehmliche Lösung zu finden, werden Ihre Ansprüche auf Zugewinn jedoch bei Bedarf auch konsequent vor Gericht durchsetzen oder gegen Sie gerichtete, unbegründete Zugewinnansprüche abwehren.