Güterrecht
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Güterrecht: Rechtliche Aspekte und Beratung durch Familienrechtsexperten in München
In Deutschland sind verschiedene Güterstände im Eherecht verankert. Ohne einen spezifischen Ehevertrag gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gemäß den Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Daneben existieren die Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft. Mit einem individuellen Ehevertrag können die Güterstände, insbesondere die Zugewinngemeinschaft, modifiziert werden. Dies führt dazu, dass die gesetzlichen Regelungen des BGB zwar grundsätzlich gelten, aber von den Ehepartnern in bestimmten Aspekten abgeändert, abbedungen oder erweitert werden können.
Unabhängig vom gewählten Güterstand wird im Rahmen des Güterrechts die Auflösung und Aufteilung entsprechend der festgelegten Regeln durchgeführt. Bei der Zugewinngemeinschaft erfolgt die Auseinandersetzung in der Regel durch den Vergleich der Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Dabei gibt es besondere Regelungen für spezielle Vermögenswerte wie Schenkungen und Erbschaften.
Als erfahrene Anwälte für Familienrecht in München berechnen wir Ihre Ansprüche auf Zugewinn und überprüfen die Rechtmäßigkeit von Zugewinnansprüchen, die gegen Sie geltend gemacht werden. Unser Ansatz ist darauf ausgerichtet, zunächst eine einvernehmliche Lösung zu finden. Falls erforderlich, setzen wir Ihre Ansprüche auf Zugewinn konsequent vor Gericht durch oder verteidigen Sie gegen unbegründete Zugewinnansprüche.
Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung in allen Fragen des Güterrechts. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine professionelle und individuelle Rechtsberatung.