Einvernehmliche Scheidung
Einvernehmliche Scheidung


Einvernehmliche Scheidung
Als einvernehmliche Scheidung wird eine Scheidung bezeichnet, bei der sich die Ehegatten bereits vor dem Scheidungstermin bzw. ggf. schon vor Verfahrenseinleitung darüber einig sind, dass sie geschieden werden wollen und welche Folgesachen geregelt werden sollen. Teil einer einvernehmlichen Scheidung ist meist eine sog. Trennungs- und Scheidungsvereinbarung. Die Ehegatten treffen hierin Regelungen über die einzelnen Ansprüche und regelungsbedürftigen Punkte im Rahmen der Scheidung. Eine derartige Vereinbarung kann entweder notariell beglaubigt werden und stellt damit faktisch einen Ehevertrag dar, oder im Scheidungstermin selbst durch das Gericht protokolliert werden. Eine notarielle Beglaubigung ist meist dann erforderlich, wenn im Rahmen der Vereinbarung Immobilieneigentum (Mit- oder Alleineigentum), z.B. zum Ausgleich des Zugewinns oder anderer Folgesachen, übertragen werden soll.
Eine einvernehmliche Scheidung mit einer Einigung über die Scheidungsfolgesachen führt in der Regel dazu, dass sich das Scheidungsverfahren stark abkürzen lässt, da bereits Einigkeit besteht und die Folgesachen nicht „ausgestritten“ werden müssen.
Soweit Sie und Ihr*e Ehepartner*in sich also bereits im Vorfeld einig darüber sind, wie mit den Scheidungsfolgesachen verfahren werden soll, wenden Sie sich an unsere Kanzlei in München, wir stellen alle erforderlichen Anträge für Sie und arbeiten eine Vereinbarung, entsprechend Ihren Wünschen aus.

