Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt

Ehegattenunterhalt: Trennungs- und nachehelicher Unterhalt

Ehegattenunterhalt umfasst sowohl den Trennungsunterhalt als auch den nachehelichen Unterhalt. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht während der Trennungszeit bis zur Rechtskraft der Scheidung. Im ersten Trennungsjahr besteht in der Regel keine Verpflichtung des unterhaltsberechtigten Ehegatten, seine Berufstätigkeit zu erweitern oder eine solche aufzunehmen. Unter bestimmten Bedingungen kann sich dies jedoch ändern, wenn ein Scheidungsantrag eingereicht wird.

Die Entscheidung über eine mögliche Erwerbsobliegenheit für den unterhaltsberechtigten Ehegatten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter der Ehegatten, der Ehedauer, der Dauer der Trennung und der Betreuung gemeinsamer Kinder. Eine genaue Beurteilung erfolgt auf Grundlage des individuellen Falls.

Der nacheheliche Unterhalt unterliegt strengeren Voraussetzungen im Vergleich zum Trennungsunterhalt. Ein konkreter Anspruch kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben, wie der Betreuung von Kindern, Gesundheitszustand, Ausbildung oder beruflichen Nachteilen aufgrund der Rollenverteilung in der Ehe.

Die Berechnung von Unterhalt sowie die Prüfung von Unterhaltszahlungen können komplex sein. Als Rechtsanwälte für Familienrecht in München unterstützen wir Sie bei der Berechnung Ihrer Ansprüche und der Überprüfung von Unterhaltsforderungen. Unser Ziel ist es, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und stattdessen einvernehmliche Lösungen zu finden. Sollte eine gerichtliche Klärung notwendig sein, vertreten wir Ihre Interessen und setzen uns für Ihre Rechte ein.