Erfahren Sie, wie Sie zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung wählen können, und welcher Weg für Sie am besten ist.
Das Ende einer Ehe kann entweder durch eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung herbeigeführt werden.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind beide Ehegatten mit der Scheidung und deren Folgen einverstanden und es besteht kein Bedürfnis über die Scheidungsfolgen, wie etwa Hausrat, Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich gerichtlich zu streiten.
Es muss Einigkeit darüber bestehen, dass die Ehe geschieden werden soll. Das Trennungsjahr muss eingehalten werden, §§ 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 1 BGB.
Bei bestehender Uneinigkeit hinsichtlich der Scheidungsfolgen können diese während des Scheidungsverfahrens auch gesondert geregelt werden, solange hinsichtlich der Scheidung selbst Einigkeit der Ehegatten besteht.
Es reicht aus, dass ein Ehegatte einen Scheidungsantrag stellt und der andere Ehegatte diesem Antrag zustimmt.
Bei einer streitigen Scheidung besteht hingegen Uneinigkeit hinsichtlich der Voraussetzungen für die Scheidung und der Scheidungsfolgen.
Die einvernehmliche Ehescheidung ist der einfachere und auch meist schnellere Weg, um die Scheidung durchzuführen.
Ob kleine oder große Differenzen bestehen lässt sich meist durch ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt herausfinden.