Der Kindesunterhalt

Familienrecht

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Welche Unterhaltsansprüche habe ich als Elternteil für mein Kind im Falle einer Trennung oder Scheidung?

 

Kindesunterhalt steht allen bedürftigen minderjährigen und volljährigen unterhaltsberechtigten Kindern zu.

Unterhaltspflichtig sind die Eltern, soweit sie über ausreichendes anrechenbares Einkommen verfügen.

Die genaue Höhe des Unterhalts wird von der Rechtsprechung in regelmäßigen Abständen in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ festgelegt.

Die Düsseldorfer Tabelle gibt Richtwerte vor, die bei der Bemessung des Kindesunterhalts helfen können.

Die monatliche Zahlung soll den laufenden und notwendigen Lebensunterhalt des Kindes decken.

Dazu gehören die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Kleidung, Schulbedarf und auch Spielzeug.

Nach der Düsseldorfer Tabelle 2024 beträgt der monatliche Mindestbedarf bei einem Nettoeinkommen von bis zu 2.100 Euro für Kinder bis zum fünften Lebensjahr 480 Euro.

Für Kinder zwischen dem sechsten und elften Lebensjahr beträgt er ab 2024 551 Euro. Für Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren beträgt der Mindestunterhalt im Jahr 2024 645 Euro. Für Kinder ab 18 Jahren sind 689 Euro zu zahlen.

In den meisten Fällen wird Kindesunterhalt für Minderjährige gezahlt.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist verpflichtet, ihm Naturalunterhalt in Form von Nahrung, Unterkunft und Mitteln zur Persönlichkeitsbildung zu gewähren.

Der nicht betreuende Unterhaltspflichtige leistet grundsätzlich Barunterhalt, also Geld. Für Volljährige wird Unterhalt dagegen regelmäßig nur geschuldet, wenn sie sich in einer Berufsausbildung befinden und bedürftig sind. Dies gilt insbesondere für das Studium.

 

Was ist zu tun, wenn keine Unterhaltszahlungen geleistet werden?

In diesem Fall können Sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss für den Kindesunterhalt beantragen. Der Unterhaltsvorschuss ist eine gesetzliche Absicherung für unfreiwillig Alleinerziehende.

Es handelt sich dabei um einen Vorschuss auf den Mindestunterhalt, der von Bund und Land übernommen und vom anderen Elternteil eines alleinerziehenden Kindes rückwirkend zurückgefordert wird, wenn dieser seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Bei der Berechnung der Höhe spielt das Einkommen der Eltern keine Rolle.

Da der Unterhaltsvorschuss der ungeplanten Unterstützung Alleinerziehender dient, müssen sich diese nicht um die Rückzahlung kümmern.

Stattdessen gehen mit der Zahlung des Unterhaltsvorschusses die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil in Höhe des Mindestunterhalts automatisch auf das zuständige Bundesland über.

Dieses kann die Ansprüche geltend machen und gegebenenfalls einklagen und vollstrecken. Zunächst wird jedoch der andere Elternteil zur Zahlung bzw. zur Auskunft über seine Einkommensverhältnisse aufgefordert.

Der Unterhaltsvorschuss wird beim zuständigen Jugendamt beantragt und von der Unterhaltsvorschusskasse ausgezahlt.

Fazit

Da die eigentliche Berechnung des Kindesunterhalts über die Ermittlung des Bedarfs nach der Düsseldorfer Tabelle hinausgeht, empfiehlt es sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

So sind beispielsweise vom Nettoeinkommen jedes Elternteils berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen. Auch Darlehenstilgungen, soweit sie berücksichtigungsfähig wären, müssen abgezogen werden.

Außerdem ist der Selbstbehalt zu berücksichtigen. Die konkreten Abzugspositionen sind sehr individuell – die genannten Positionen sind keinesfalls abschließend.

Wie Sie sehen, ist die konkrete Unterhaltshöhe individuell zu ermitteln. Bei der konkreten Berechnung des Kindesunterhalts sind wir Ihnen jederzeit gerne behilflich. Auch bei der Durchsetzung des Kindesunterhalts – sei es außergerichtlich oder gerichtlich – stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite.

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Klaus Vogt Rechtsanwalt München
Klaus Vogt

Klaus Vogt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

Aufgewachsen in Markt Schwaben bei Erding, hat Klaus Vogt in München Jura studiert. Nach zwei erfolgreichen bayerischen Staatsexamina sammelte er Erfahrung in einer renommierten Münchner Kanzlei für Familienrecht.

Das Familienrecht hat für ihn eine besondere Stellung, denn obwohl ein Anwalt hier besondere Kenntnisse von Recht und Rechtsprechungspraxis haben muss, zählen hier wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet die ganz individuelle Situation und die Wünsche des Mandanten.

Denn im Familienrecht werden Entscheidungen getroffen, die tief in das Privatleben eingreifen und es dauerhaft verändern können.

Umso wichtiger ist eine gute und umfangreiche Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung und Verständnis und Interesse für jeden einzelnen Mandanten.

Ganz besonders im Familienrecht sind außergerichtliche Einigungen oft die bessere Lösung, da sich die Beteiligten nach Abschluss eines Verfahrens noch – oder sogar wieder- „in die Augen schauen“ können, gerade wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.

Aber natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist, dann vertrete ich Sie konsequent und setze Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.“

Als Anwalt steht Herr Vogt Ihnen in allen Stadien eines Konfliktes zur Seite, als Ihr vertrauensvoller und ehrlicher Berater, aber ebenso als starker Vertreter Ihrer rechtlicher Interessen.

Herr Vogt ist als Fachanwalt auf Familienrecht spezialisiert, hat aber auch Erfahrung in Strafrecht und zahlreichen anderen Fachgebieten.

Er spricht Deutsch und Englisch.

Davide Barone Rechtsanwalt München
Marina Konrad

Marina Konrad ist Rechtsanwältin und spezialisiert im  Familienrecht.

Sie ist aufgewachsen in Ebersberg bei München und hat in München studiert und beide Staatsexamina abgelegt.

Nachdem sie Erfahrung in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts gesammelt hat, setzt sie ihren Schwerpunkt nun auf das Familienrecht.

Gerade im Familienrecht ist es wichtig eine individuelle Lösung zu finden, denn jede Beziehung, jede Familie hat eine andere Vorgeschichte und jeder Mandant eine ganz eigene Vorstellung davon, wie es jetzt weitergehen soll. Das müssen wir als Anwälte verstehen und respektieren, damit wir jedem Mandanten auch wirklich helfen können.

Gerade weil aber im Familienrecht die wahrscheinlich emotionalsten Konflikte geregelt werden, braucht es oft mehr als eine nur rechtliche Lösung. Es braucht einen kompetenten Berater, der zuhört und versteht, aber auch in jeder Situation einen kühlen Kopf bewahrt und versucht zu vermitteln, solange noch eine Chance auf außergerichtliche Einigung besteht.

Als Rechtsanwältin bin ich Ihre kompetente und verständnisvolle Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Umgang und Unterhalt. Ich begleite Sie durch Ihre schwierigsten Zeiten. Ob außergerichtlich oder vor Gericht – ich stehe Ihnen zur Seite und setze mich mit Engagement für Ihre Interessen ein.“

Frau Konrad berät Sie auf Deutsch und Englisch.

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