Abfindung
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Abfindung: Ihre Fragen, Unsere Expertise
Häufig gestellte Frage:
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung nach Erhalt einer Kündigung?
Gegensätzlich zur landläufigen Meinung unter Arbeitnehmer*innen besteht nach einer Kündigung nicht automatisch ein Anrecht auf eine Abfindung.
Abfindungen werden üblicherweise im Rahmen eines Aufhebungsvertrages angeboten, um die Kündigung zu vermeiden oder das Unternehmen vor einem Gerichtsverfahren zu schützen.
Gemäß § 1a KSchG kann der Arbeitgeber bereits in der Kündigung eine Abfindung anbieten oder später zur Gewährleistung von Rechtssicherheit verhandeln.
Obwohl einige Tarifverträge eine Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen vorsehen, ist dies eher selten der Fall.
Ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung sollte nicht überstürzt unterzeichnet werden.
Es ist ratsam, diesen von einem Fachanwalt / Anwältin für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, um spätere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Unsere Anwaltskanzlei in München verfügt über langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht. Wir kennen die juristischen Feinheiten von Verträgen und erstellen maßgeschneiderte Aufhebungsverträge, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerinnen optimal nutzen können.
Wir übernehmen die Verhandlungen direkt mit Ihrem Arbeitgeber, sodass Sie sich um nichts mehr kümmern müssen.
Wie hoch ist meine Abfindung?
Die Ermittlung einer Abfindung ist komplex und von verschiedenen Faktoren abhängig: individuelles Gehalt, Betriebszugehörigkeitsdauer, spezieller Kündigungsschutz, Branche und die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens.
Online-Abfindungsrechner können irreführend sein. Es ist ratsam, Ihren spezifischen Fall von einem Anwalt*Anwältin überprüfen zu lassen, anstatt sich auf Pauschalaussagen zu verlassen.
Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht in München bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die besten rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten zu erfahren.
In München sind wir Ihre verlässliche Kanzlei für Arbeitsrecht.
Wir kämpfen für Ihr Recht und Ihr Geld. Nutzen Sie uns als Ihren persönlichen Abfindungsrechner.
Unsere Anwalt*Anwältin übernimmt die Verhandlungen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich und führt die Abfindungsgespräche mit Ihrem Arbeitgeber.
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