Abfindung

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Abfindung

Die häufigste Frage die wir gestellt bekommen ist: Habe ich ein Recht auf eine Abfindung? Entgegen einer weit verbreiteten Meinung unter Arbeitnehmer*Innen gibt es grundsätzlich nach Erhalt einer Kündigung nicht automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung. Abfindungen werden regelmäßig im Rahmen eines Aufhebungsvertrages angeboten, um eine etwaige Kündigung nicht aussprechen zu müssen bzw., weil das Unternehmen durch die einmalige Zahlung das Risiko eines Gerichtsverfahrens vermeiden will. Die Zahlung kann durch den Arbeitgeber gem. § 1a KSchG bereits in der Kündigung angeboten oder aber danach zur Erlangung von Rechtssicherheit verhandelt werden. In einigen Tarifverträgen ist eine Abfindung bei Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung geregelt, was jedoch eher selten der Fall ist. Sollten Sie einen Aufhebungsvertag mit einer Abfindung angeboten bekommen, dann sollte Sie diesen nicht sofort unterscheiben. Der Aufhebungsvertrag sollte von einem Anwalt*Anwältin für Arbeitsrecht geprüft werden. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wenn Sie zu schnell etwas unterschreiben, können Sie später mitunter, auch gerichtlich, keine Änderung mehr erreichen, zudem sind in diesen Fällen Probleme mit dem Arbeitsamt oder dem Arbeitslosengeld in Form einer Sperrzeit kein Einzelfall. In unserer Rechtsanwaltskanzlei in München haben wir langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht und kenne die Formulierungen, mit denen juristisch an Verträgen gefeilt werden kann und fertigen maßgeschneiderte Aufhebungsverträge in denen beide Partien sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer*Innen maximal profitieren. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern, wir verhandelt direkt mit dem Arbeitgeber.

Wie hoch ist meine Abfindung?

Mittlerweile ist alles im Internet zu finden. Manche Anbieter bitten sogar einen Online-Abfindungsrechner um Kunden oder Mandanten zu locken. Solche Seiten sind mit Vorsicht zu genießen. Die Höhe einer Abfindung ist von sehr vielen Faktoren abhängig, insbesondere von dem individuellen Gehalt, Dauer der Betriebszugehörigkeit, ob ein besonderer Kündigungsschutz besteht, von der Branche und nicht zuletzt wie hoch die Erfolgsaussichten einer ausgesprochenen Kündigung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens sind. Lassen Sie sich also im Internet nicht von pauschalen Abfindungsrechnern blenden, ohne Ihren konkreten Einzelfall von einem Anwalt*Anwältin überprüfen zu lassen. Holen Sie sich eine der besten arbeitsrechtlichen Anwaltskanzleien an Ihre Seite. Im Raum München sind wir Ihre Kanzlei für Arbeitsrecht. Wir kämpfen um Ihr Recht und Geld. Nutzen Sie uns als Ihren persönlichen Abfindungsrechner. Wir skizzieren Ihnen auch die steuerlichen Möglichkeiten. Als Anwalt*Anwältin aus München übernehmen wir die Verhandlungen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für Sie und führe die Abfindungsgespräche mit Ihrem Arbeitgeber.