Ablauf des Scheidungsverfahrens

Familienrecht

Wie ist der Ablauf einer Scheidung? Was ist der erste Schritt zur Scheidung?

 

Wer sich von seinem Ehepartner scheiden lassen möchte, sollte wissen, wie eine Scheidung genau abläuft.

Eine Ehescheidung setzt grundsätzlich den Ablauf eines Trennungsjahres voraus. Nur in seltenen Ausnahmefällen und auf besonderen Antrag kann auf die Einhaltung des Trennungsjahres verzichtet werden.

 

1. Schritt: Der Scheidungsantrag,

§ 1564 BGB, § 133 FamFG

Um ein Scheidungsverfahren beim Familiengericht einzuleiten, wird der Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin bei Gericht eingereicht. Privatpersonen können ohne anwaltliche Vertretung keine Scheidung bei Gericht beantragen. 

Der Ehegatte, der den Scheidungsantrag zuerst durch seinen Rechtsanwalt bei Gericht einreichen lässt, ist der Antragsteller oder die Antragstellerin. Der andere Ehegatte ist der Antragsgegner.

Das Familiengericht übermittelt den Scheidungsantrag sodann an den anderen Ehegatten. Dieser kann dem Antrag zustimmen oder ihn ablehnen. Sollte er ihn ablehnen, kann die Scheidung dennoch nach einer dreijährigen Trennungszeit durchgeführt werden.

 

2 Schritt: Durchführung des Versorgungsausgleichs 

Zur Durchführung des Versorgungsausgleichs übersendet das Gericht jedem Ehegatten einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich (V10). Diese Formulare sind dann von jedem Ehegatten auszufüllen, zu unterschreiben und an das Gericht zurückzuschicken.

 

Das Gericht leitet die Formulare an die jeweiligen Rentenversicherungsträger (BfA, LVA, LBV, Arbeitgeber) weiter, die dann die Rentenanwartschaften berechnen.

Bis die Rentenversicherungsträger die Berechnung durchgeführt haben, kann unter Umständen sehr viel Zeit vergehen. Um die Verzögerung nicht untätig abzuwarten, empfiehlt es sich, mit Ihrem Rechtsanwalt zu sprechen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann gegebenenfalls auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden, was das Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen kann. 

Nach Erhalt aller Auskünfte informiert das Gericht in der Regel beide Ehegatten bzw. ihre Anwälte und schlägt eine Berechnung vor. Diese kann von beiden Ehegatten überprüft und gegebenenfalls beanstandet werden.

Anschließend legt das Gericht einen Scheidungstermin fest.

 

3. Schritt: Der Scheidungstermin

Beide Eheleute müssen im Scheidungstermin grundsätzlich gleichzeitig bei Gericht anwesend sein. Ein solcher Scheidungstermin dauert üblicherweise nicht besonders lange, kann jedoch in der Dauer erheblich variieren. Es wird über die Scheidung verhandelt, sowie gegebenenfalls auch über Anträge zu Folgesachen wie z. B. Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt oder die Verteilung des Hausrats. 

Der Richter wird den Versorgungsausgleich erläutern und besprechen.

Im Idealfall haben Sie bereits vor dem Scheidungstermin eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen. Es ist empfehlenswert, eine solche Vereinbarung zu treffen, um unerwartete Verzögerungen durch plötzliche Änderungen der Wünsche Ihres Ehegatten zu vermeiden. Sprechen Sie deshalb frühzeitig Ihren Anwalt an. Je mehr im Vorfeld des Scheidungstermins einvernehmlich geregelt werden kann, desto besser. Eine solche Vereinbarung beschleunigt den Scheidungsprozess erheblich und vermeidet Streitigkeiten.

  1. Schritt: Der Scheidungsbeschluss, vgl. § 38 FamFG

Nach Klärung aller zu regelnden Angelegenheiten wird das Gericht in Anwesenheit beider Ehegatten die Ehe scheiden und den Scheidungsbeschluss verkünden.  Beide Ehegatten haben das Recht, den Scheidungsbeschluss zu überprüfen. Ein Rechtsmittelverzicht kann jedoch am Ende des Scheidungstermins erklärt werden. 

Im Falle des Verzichts wird die Scheidung sofort rechtskräftig und damit wirksam. Alle Folgen der Ehescheidung treten dann unverzüglich ein. Wird nicht auf Rechtsmittel verzichtet, so wird die Scheidung erst mit Ablauf der Rechtsmittelfrist, welche einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses beträgt, wirksam. 

Danach erfolgt die Zustellung des Scheidungsbeschlusses entweder an den anwaltlich vertretenen Ehegatten oder durch persönliche Übergabe an den nicht vertretenen Ehegatten.

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Klaus Vogt Rechtsanwalt München
Klaus Vogt

Klaus Vogt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

Aufgewachsen in Markt Schwaben bei Erding, hat Klaus Vogt in München Jura studiert. Nach zwei erfolgreichen bayerischen Staatsexamina sammelte er Erfahrung in einer renommierten Münchner Kanzlei für Familienrecht.

Das Familienrecht hat für ihn eine besondere Stellung, denn obwohl ein Anwalt hier besondere Kenntnisse von Recht und Rechtsprechungspraxis haben muss, zählen hier wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet die ganz individuelle Situation und die Wünsche des Mandanten.

Denn im Familienrecht werden Entscheidungen getroffen, die tief in das Privatleben eingreifen und es dauerhaft verändern können.

Umso wichtiger ist eine gute und umfangreiche Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung und Verständnis und Interesse für jeden einzelnen Mandanten.

Ganz besonders im Familienrecht sind außergerichtliche Einigungen oft die bessere Lösung, da sich die Beteiligten nach Abschluss eines Verfahrens noch – oder sogar wieder- „in die Augen schauen“ können, gerade wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.

Aber natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist, dann vertrete ich Sie konsequent und setze Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.“

Als Anwalt steht Herr Vogt Ihnen in allen Stadien eines Konfliktes zur Seite, als Ihr vertrauensvoller und ehrlicher Berater, aber ebenso als starker Vertreter Ihrer rechtlicher Interessen.

Herr Vogt ist als Fachanwalt auf Familienrecht spezialisiert, hat aber auch Erfahrung in Strafrecht und zahlreichen anderen Fachgebieten.

Er spricht Deutsch und Englisch.

Davide Barone Rechtsanwalt München
Marina Konrad

Marina Konrad ist Rechtsanwältin und spezialisiert im  Familienrecht.

Sie ist aufgewachsen in Ebersberg bei München und hat in München studiert und beide Staatsexamina abgelegt.

Nachdem sie Erfahrung in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts gesammelt hat, setzt sie ihren Schwerpunkt nun auf das Familienrecht.

Gerade im Familienrecht ist es wichtig eine individuelle Lösung zu finden, denn jede Beziehung, jede Familie hat eine andere Vorgeschichte und jeder Mandant eine ganz eigene Vorstellung davon, wie es jetzt weitergehen soll. Das müssen wir als Anwälte verstehen und respektieren, damit wir jedem Mandanten auch wirklich helfen können.

Gerade weil aber im Familienrecht die wahrscheinlich emotionalsten Konflikte geregelt werden, braucht es oft mehr als eine nur rechtliche Lösung. Es braucht einen kompetenten Berater, der zuhört und versteht, aber auch in jeder Situation einen kühlen Kopf bewahrt und versucht zu vermitteln, solange noch eine Chance auf außergerichtliche Einigung besteht.

Als Rechtsanwältin bin ich Ihre kompetente und verständnisvolle Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Umgang und Unterhalt. Ich begleite Sie durch Ihre schwierigsten Zeiten. Ob außergerichtlich oder vor Gericht – ich stehe Ihnen zur Seite und setze mich mit Engagement für Ihre Interessen ein.“

Frau Konrad berät Sie auf Deutsch und Englisch.

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