Was ist ein Ehevertrag und wann ist er sinnvoll? Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?
Ein Ehevertrag regelt die Rechtsfolgen einer Scheidung. Anstelle der gesetzlichen Folgen hinsichtlich Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt gelten dann im Falle einer Scheidung die Regelungen, die die Eheleute im Ehevertrag vereinbart haben.
In der Regel tritt bei einer Scheidung ohne Ehevertrag der gesetzliche Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft ein. Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung werden die Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Scheidung verglichen.
Der Ehegatte, der während der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, muss dann die Hälfte der Differenz an den Partner auszahlen. Da aber die individuellen Bedürfnisse von Ehe zu Ehe unterschiedlich sind, muss dieses Modell nicht für jeden gleich gut passen. Durch Ehevertrag kann daher ein anderer Güterstand als die Zugewinngemeinschaft vereinbart werden.
Auch Regelungen über etwaige Unterhaltsansprüche der Ehegatten können bereits im Ehevertrag abschließend geregelt werden. Die Ansprüche richten sich grundsätzlich nach den Vermögensverhältnissen der Ehegatten und dem während der Ehe geführten Lebensstandard.
So kann beispielsweise im Ehevertrag im Voraus ein Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen festgelegt oder sogar die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Unterhalts erweitert werden.
Auch im Bereich der Altersvorsorge besteht die Möglichkeit, durch individuelle Vereinbarungen vom gesetzlichen Versorgungsausgleich im Ehevertrag abweichen zu können.
Der Abschluss eines Ehevertrages ist grundsätzlich für jeden sinnvoll, da das Vorhandensein eines Ehevertrages das Scheidungsverfahren beschleunigen kann. Für manche Paare ist ein Ehevertrag jedoch besonders sinnvoll. Zum Beispiel dann, wenn ein Ehegatte deutlich vermögender ist als der andere oder wenn einer der Ehegatten eine größere Erbschaft, zum Beispiel eine Immobilie, erwartet.
Während das Erbe grundsätzlich dem Anfangsvermögen des erbenden Ehegatten zugerechnet wird, unterliegen Wertsteigerungen des Erbes dem Zugewinnausgleich. Auch Paare unterschiedlicher Nationalität sollten über einen Ehevertrag nachdenken.
Dies gilt auch, wenn einer der Partner im Ausland lebt. Denn der Vertrag legt fest, welches Recht im Falle einer Scheidung gilt. Auch Unternehmer sollten einen Vertrag abschließen, um ihr Betriebsvermögen im Falle einer Scheidung zu schützen.
Bei der Gestaltung eines Ehevertrags ist jedoch zwingend zu beachten, dass keine von vornherein ungleiche Verhandlungsposition besteht. Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein Ehevertrag aufgrund einer Gesamtwürdigung sittenwidrig sein, wenn alle in dem Vertrag enthaltenen Regelungen zusammen auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2017, XII ZB 109/16; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2021 – 5 UF 125/20)
Schon aufgrund dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eheverträgen ist es sinnvoll, sich bereits bei Gestaltungsfragen des Ehevertrags frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Zudem handelt es sich um höchst individuelle Themenkomplexe, die im Rahmen eines Ehevertrags zu regeln sind.
Bei allen aufkommenden Fragen und der Gestaltung Ihres individuellen Ehevertrags stehen wir Ihnen jederzeit zuverlässig zur Seite.