Der Ehevertrag

Familienrecht

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Was ist ein Ehevertrag und wann ist er sinnvoll? Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden? 

Ein Ehevertrag regelt die Rechtsfolgen einer Scheidung. Anstelle der gesetzlichen Folgen hinsichtlich Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt gelten dann im Falle einer Scheidung die Regelungen, die die Eheleute im Ehevertrag vereinbart haben.

In der Regel tritt bei einer Scheidung ohne Ehevertrag der gesetzliche Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft ein. Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung werden die Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Scheidung verglichen.

Der Ehegatte, der während der Ehe einen höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, muss dann die Hälfte der Differenz an den Partner auszahlen. Da aber die individuellen Bedürfnisse von Ehe zu Ehe unterschiedlich sind, muss dieses Modell nicht für jeden gleich gut passen.  Durch Ehevertrag kann daher ein anderer Güterstand als die Zugewinngemeinschaft vereinbart werden.

Auch Regelungen über etwaige Unterhaltsansprüche der Ehegatten können bereits im Ehevertrag abschließend geregelt werden. Die Ansprüche richten sich grundsätzlich nach den Vermögensverhältnissen der Ehegatten und dem während der Ehe geführten Lebensstandard. 

So kann beispielsweise im Ehevertrag im Voraus ein Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen festgelegt oder sogar die Voraussetzungen für die Geltendmachung des Unterhalts erweitert werden.

Auch im Bereich der Altersvorsorge besteht die Möglichkeit, durch individuelle Vereinbarungen vom gesetzlichen Versorgungsausgleich im Ehevertrag abweichen zu können.

Der Abschluss eines Ehevertrages ist grundsätzlich für jeden sinnvoll, da das Vorhandensein eines Ehevertrages das Scheidungsverfahren beschleunigen kann.  Für manche Paare ist ein Ehevertrag jedoch besonders sinnvoll. Zum Beispiel dann, wenn ein Ehegatte deutlich vermögender ist als der andere oder wenn einer der Ehegatten eine größere Erbschaft, zum Beispiel eine Immobilie, erwartet.

Während das Erbe grundsätzlich dem Anfangsvermögen des erbenden Ehegatten zugerechnet wird, unterliegen Wertsteigerungen des Erbes dem Zugewinnausgleich. Auch Paare unterschiedlicher Nationalität sollten über einen Ehevertrag nachdenken.

Dies gilt auch, wenn einer der Partner im Ausland lebt. Denn der Vertrag legt fest, welches Recht im Falle einer Scheidung gilt. Auch Unternehmer sollten einen Vertrag abschließen, um ihr Betriebsvermögen im Falle einer Scheidung zu schützen.

Bei der Gestaltung eines Ehevertrags ist jedoch zwingend zu beachten, dass keine von vornherein ungleiche Verhandlungsposition besteht. Nach der Rechtsprechung des BGH kann ein Ehevertrag aufgrund einer Gesamtwürdigung sittenwidrig sein, wenn alle in dem Vertrag enthaltenen Regelungen zusammen auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2017, XII ZB 109/16; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2021 – 5 UF 125/20)

Schon aufgrund dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eheverträgen ist es sinnvoll, sich bereits bei Gestaltungsfragen des Ehevertrags frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Zudem handelt es sich um höchst individuelle Themenkomplexe, die im Rahmen eines Ehevertrags zu regeln sind.

Bei allen aufkommenden Fragen und der Gestaltung Ihres individuellen Ehevertrags stehen wir Ihnen jederzeit zuverlässig zur Seite.

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Klaus Vogt Rechtsanwalt München
Klaus Vogt

Klaus Vogt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

Aufgewachsen in Markt Schwaben bei Erding, hat Klaus Vogt in München Jura studiert. Nach zwei erfolgreichen bayerischen Staatsexamina sammelte er Erfahrung in einer renommierten Münchner Kanzlei für Familienrecht.

Das Familienrecht hat für ihn eine besondere Stellung, denn obwohl ein Anwalt hier besondere Kenntnisse von Recht und Rechtsprechungspraxis haben muss, zählen hier wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet die ganz individuelle Situation und die Wünsche des Mandanten.

Denn im Familienrecht werden Entscheidungen getroffen, die tief in das Privatleben eingreifen und es dauerhaft verändern können.

Umso wichtiger ist eine gute und umfangreiche Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung und Verständnis und Interesse für jeden einzelnen Mandanten.

Ganz besonders im Familienrecht sind außergerichtliche Einigungen oft die bessere Lösung, da sich die Beteiligten nach Abschluss eines Verfahrens noch – oder sogar wieder- „in die Augen schauen“ können, gerade wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.

Aber natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist, dann vertrete ich Sie konsequent und setze Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.“

Als Anwalt steht Herr Vogt Ihnen in allen Stadien eines Konfliktes zur Seite, als Ihr vertrauensvoller und ehrlicher Berater, aber ebenso als starker Vertreter Ihrer rechtlicher Interessen.

Herr Vogt ist als Fachanwalt auf Familienrecht spezialisiert, hat aber auch Erfahrung in Strafrecht und zahlreichen anderen Fachgebieten.

Er spricht Deutsch und Englisch.

Davide Barone Rechtsanwalt München
Marina Konrad

Marina Konrad ist Rechtsanwältin und spezialisiert im  Familienrecht.

Sie ist aufgewachsen in Ebersberg bei München und hat in München studiert und beide Staatsexamina abgelegt.

Nachdem sie Erfahrung in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts gesammelt hat, setzt sie ihren Schwerpunkt nun auf das Familienrecht.

Gerade im Familienrecht ist es wichtig eine individuelle Lösung zu finden, denn jede Beziehung, jede Familie hat eine andere Vorgeschichte und jeder Mandant eine ganz eigene Vorstellung davon, wie es jetzt weitergehen soll. Das müssen wir als Anwälte verstehen und respektieren, damit wir jedem Mandanten auch wirklich helfen können.

Gerade weil aber im Familienrecht die wahrscheinlich emotionalsten Konflikte geregelt werden, braucht es oft mehr als eine nur rechtliche Lösung. Es braucht einen kompetenten Berater, der zuhört und versteht, aber auch in jeder Situation einen kühlen Kopf bewahrt und versucht zu vermitteln, solange noch eine Chance auf außergerichtliche Einigung besteht.

Als Rechtsanwältin bin ich Ihre kompetente und verständnisvolle Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Umgang und Unterhalt. Ich begleite Sie durch Ihre schwierigsten Zeiten. Ob außergerichtlich oder vor Gericht – ich stehe Ihnen zur Seite und setze mich mit Engagement für Ihre Interessen ein.“

Frau Konrad berät Sie auf Deutsch und Englisch.

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