Der Versorgungsausgleich

Familienrecht

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Was ist der Versorgungsausgleich und wie wird er durchgeführt?

Der Versorgungsausgleich dient der fairen Aufteilung der in der Ehezeit von beiden Eheleuten erworbenen Anrechte auf eine Versorgung wegen Alters oder Invalidität im Rahmen der Scheidung. Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch. Die Einzelheiten sind seit September 2009 im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) geregelt. 

Alters- oder Invaliditätsrentenanwartschaften, die die Ehegatten während der Ehe erworben haben, sind das Ergebnis gemeinsamer partnerschaftlicher Lebensleistung.

Die Anrechte dienen der Versorgung beider Ehegatten und können in unterschiedlichen Versorgungssystemen begründet worden sein, z.B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung oder in einer betrieblichen oder privaten Altersversorgung im In- und Ausland.

Im Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Anrechte beider Ehegatten hälftig geteilt.   Dadurch partizipieren beide Ehegatten an den Chancen und Risiken der Anrechte des jeweils anderen Ehegatten.

Auch der Ehegatte, der sich ausschließlich um den Haushalt gekümmert hat, erwirbt durch den Versorgungsausgleich eine Altersvorsorge. Der Versorgungsausgleich wird jedoch grundsätzlich auch dann durchgeführt, wenn beide Ehepartner Versorgungsanrechte erworben haben.

Das Ziel des Versorgungsausgleichs besteht nicht darin, dass die geschiedenen Eheleute im Versorgungsfall (z.B. bei Zahlung von Alters- oder Betriebsrente) eine gleich hohe Rente erhalten. Vielmehr hängt die Höhe der Versorgung in der Regel auch davon ab, wie sich die Versorgung vor und nach der Ehe entwickelt hat. Nur die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche werden hälftig geteilt, § 1 VersAusglG. 

 

Kann ich auch eigene Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich treffen? 

Ja, es ist grundsätzlich möglich, den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise auszuschließen. Das Versorgungsausgleichsgesetz gibt den Eheleuten einen weiten Gestaltungsspielraum für den Abschluss von Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, §§ 6-8 VersAusglG. Eine solche Vereinbarung kann beispielsweise bereits im Vorfeld der Eheschließung oder des Scheidungsverfahrens durch einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden.

Fragen zum Versorgungsausgleich können sehr komplex sein. Eine eigene Vereinbarung zum Versorgungsausgleich unterliegt beispielsweise bestimmten Wirksamkeitsvoraussetzungen. 

Da der Versorgungsausgleich die Altersvorsorge betrifft und damit – insbesondere bei längerer Ehedauer – erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann, ist eine rechtliche Beratung unbedingt zu empfehlen.

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Klaus Vogt Rechtsanwalt München
Klaus Vogt

Klaus Vogt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

Aufgewachsen in Markt Schwaben bei Erding, hat Klaus Vogt in München Jura studiert. Nach zwei erfolgreichen bayerischen Staatsexamina sammelte er Erfahrung in einer renommierten Münchner Kanzlei für Familienrecht.

Das Familienrecht hat für ihn eine besondere Stellung, denn obwohl ein Anwalt hier besondere Kenntnisse von Recht und Rechtsprechungspraxis haben muss, zählen hier wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet die ganz individuelle Situation und die Wünsche des Mandanten.

Denn im Familienrecht werden Entscheidungen getroffen, die tief in das Privatleben eingreifen und es dauerhaft verändern können.

Umso wichtiger ist eine gute und umfangreiche Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung und Verständnis und Interesse für jeden einzelnen Mandanten.

Ganz besonders im Familienrecht sind außergerichtliche Einigungen oft die bessere Lösung, da sich die Beteiligten nach Abschluss eines Verfahrens noch – oder sogar wieder- „in die Augen schauen“ können, gerade wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.

Aber natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist, dann vertrete ich Sie konsequent und setze Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.“

Als Anwalt steht Herr Vogt Ihnen in allen Stadien eines Konfliktes zur Seite, als Ihr vertrauensvoller und ehrlicher Berater, aber ebenso als starker Vertreter Ihrer rechtlicher Interessen.

Herr Vogt ist als Fachanwalt auf Familienrecht spezialisiert, hat aber auch Erfahrung in Strafrecht und zahlreichen anderen Fachgebieten.

Er spricht Deutsch und Englisch.

Davide Barone Rechtsanwalt München
Marina Konrad

Marina Konrad ist Rechtsanwältin und spezialisiert im  Familienrecht.

Sie ist aufgewachsen in Ebersberg bei München und hat in München studiert und beide Staatsexamina abgelegt.

Nachdem sie Erfahrung in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts gesammelt hat, setzt sie ihren Schwerpunkt nun auf das Familienrecht.

Gerade im Familienrecht ist es wichtig eine individuelle Lösung zu finden, denn jede Beziehung, jede Familie hat eine andere Vorgeschichte und jeder Mandant eine ganz eigene Vorstellung davon, wie es jetzt weitergehen soll. Das müssen wir als Anwälte verstehen und respektieren, damit wir jedem Mandanten auch wirklich helfen können.

Gerade weil aber im Familienrecht die wahrscheinlich emotionalsten Konflikte geregelt werden, braucht es oft mehr als eine nur rechtliche Lösung. Es braucht einen kompetenten Berater, der zuhört und versteht, aber auch in jeder Situation einen kühlen Kopf bewahrt und versucht zu vermitteln, solange noch eine Chance auf außergerichtliche Einigung besteht.

Als Rechtsanwältin bin ich Ihre kompetente und verständnisvolle Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Umgang und Unterhalt. Ich begleite Sie durch Ihre schwierigsten Zeiten. Ob außergerichtlich oder vor Gericht – ich stehe Ihnen zur Seite und setze mich mit Engagement für Ihre Interessen ein.“

Frau Konrad berät Sie auf Deutsch und Englisch.

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