Die Aufhebung, Änderung, Anfechtung oder Unwirksamkeit eines Ehevertrages

Familienrecht

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Wie kann ich mich aus dem Ehevertrag lösen, wenn ich mit unserem Ehevertrag nicht mehr einverstanden bin und meine Unterschrift bereue? 

Aufhebung / Änderung des Ehevertrages 

Ein Ehevertrag kann geändert oder aufgehoben werden. Allerdings müssen Sie und Ihr Ehepartner der Aufhebung oder Änderung zustimmen. Eine einvernehmliche Änderung oder Aufhebung ist jederzeit möglich. 

Wird der Ehevertrag aufgehoben, gelten stattdessen die gesetzlichen Regelungen. Wurde z.B. der Versorgungsausgleich im Vertrag ausgeschlossen, gilt nach der Aufhebung wieder der gesetzliche Versorgungsausgleich.

Anfechtung des Ehevertrages 

Da auch ein Ehevertrag ein Vertrag wie jeder andere ist, kann er nach den §§ 119 – 124 BGB angefochten werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ist dies der Fall, kann die Aufhebung des Vertrages auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten erreicht werden. 

Sie können Eheverträge grundsätzlich dann anfechten, wenn Sie bei Vertragsschluss einem Inhalts- oder Erklärungsirrtum unterlegen sind. Das bedeutet, dass Sie sich entweder über den Inhalt des Ehevertrags oder über die Bedeutung Ihrer Unterschrift geirrt haben. Sie können den Ehevertrag auch anfechten, wenn Sie bei Vertragsschluss über eine erhebliche Tatsache getäuscht wurden. Eine Anfechtung wegen Drohung ist beispielsweise möglich, wenn Sie den Ehevertrag nur unterschrieben haben, weil Ihr Ehepartner Ihnen Gewalt oder ein anderes Übel angedroht hat.

Unwirksamkeit des Ehevertrags 

Nach § 1410 BGB ist z.B. ein Ehevertrag nur wirksam, wenn er bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Vertragsparteien notariell beurkundet wird. Wird diese Formvorschrift nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig. Darüber hinaus sind Klauseln, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, nach § 134 BGB ebenfalls unwirksam. 

Darüber hinaus ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen zu beachten. Ein Ehevertrag, der eine Vertragspartei unangemessen benachteiligt, verstößt gegen die guten Sitten.

Ein Ehegatte kann sich daher gegen einen Ehevertrag zur Wehr setzen, wenn bei dessen Abschluss seine Unterlegenheit oder Abhängigkeit ausgenutzt wurde. Die Belange des anderen Ehegatten bedürfen hierbei einer umso genaueren Prüfung, je unmittelbarer die vertragliche Abbedingung gesetzlicher Regelungen in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreift (BGH, Beschluss v. 17.01.2018 – XII ZB 20/17).

Da sowohl die Anfechtung als auch die Unwirksamkeit des Ehevertrages an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft sind, empfiehlt es sich, fundierten Rechtsrat einzuholen. Insbesondere die Anfechtung muss erklärt werden und es sind Fristen zu beachten.

Bei der Geltendmachung der Unwirksamkeit Ihres Ehevertrages muss die Argumentation unbedingt Ihre individuellen Umstände berücksichtigen.

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Klaus Vogt Rechtsanwalt München
Klaus Vogt

Klaus Vogt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

Aufgewachsen in Markt Schwaben bei Erding, hat Klaus Vogt in München Jura studiert. Nach zwei erfolgreichen bayerischen Staatsexamina sammelte er Erfahrung in einer renommierten Münchner Kanzlei für Familienrecht.

Das Familienrecht hat für ihn eine besondere Stellung, denn obwohl ein Anwalt hier besondere Kenntnisse von Recht und Rechtsprechungspraxis haben muss, zählen hier wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet die ganz individuelle Situation und die Wünsche des Mandanten.

Denn im Familienrecht werden Entscheidungen getroffen, die tief in das Privatleben eingreifen und es dauerhaft verändern können.

Umso wichtiger ist eine gute und umfangreiche Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung und Verständnis und Interesse für jeden einzelnen Mandanten.

Ganz besonders im Familienrecht sind außergerichtliche Einigungen oft die bessere Lösung, da sich die Beteiligten nach Abschluss eines Verfahrens noch – oder sogar wieder- „in die Augen schauen“ können, gerade wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.

Aber natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist, dann vertrete ich Sie konsequent und setze Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.“

Als Anwalt steht Herr Vogt Ihnen in allen Stadien eines Konfliktes zur Seite, als Ihr vertrauensvoller und ehrlicher Berater, aber ebenso als starker Vertreter Ihrer rechtlicher Interessen.

Herr Vogt ist als Fachanwalt auf Familienrecht spezialisiert, hat aber auch Erfahrung in Strafrecht und zahlreichen anderen Fachgebieten.

Er spricht Deutsch und Englisch.

Davide Barone Rechtsanwalt München
Marina Konrad

Marina Konrad ist Rechtsanwältin und spezialisiert im  Familienrecht.

Sie ist aufgewachsen in Ebersberg bei München und hat in München studiert und beide Staatsexamina abgelegt.

Nachdem sie Erfahrung in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts gesammelt hat, setzt sie ihren Schwerpunkt nun auf das Familienrecht.

Gerade im Familienrecht ist es wichtig eine individuelle Lösung zu finden, denn jede Beziehung, jede Familie hat eine andere Vorgeschichte und jeder Mandant eine ganz eigene Vorstellung davon, wie es jetzt weitergehen soll. Das müssen wir als Anwälte verstehen und respektieren, damit wir jedem Mandanten auch wirklich helfen können.

Gerade weil aber im Familienrecht die wahrscheinlich emotionalsten Konflikte geregelt werden, braucht es oft mehr als eine nur rechtliche Lösung. Es braucht einen kompetenten Berater, der zuhört und versteht, aber auch in jeder Situation einen kühlen Kopf bewahrt und versucht zu vermitteln, solange noch eine Chance auf außergerichtliche Einigung besteht.

Als Rechtsanwältin bin ich Ihre kompetente und verständnisvolle Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Umgang und Unterhalt. Ich begleite Sie durch Ihre schwierigsten Zeiten. Ob außergerichtlich oder vor Gericht – ich stehe Ihnen zur Seite und setze mich mit Engagement für Ihre Interessen ein.“

Frau Konrad berät Sie auf Deutsch und Englisch.

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