Ehescheidung – Aufteilung des Hausrats

Familienrecht

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Wem gehört der Hausrat nach der Scheidung?

Eine Trennung und anschließende Scheidung birgt viele Fragen, mit denen sich die Beteiligten beschäftigen müssen, die nicht nur die finanzielle Auseinandersetzung betreffen. Mit der Auflösung dieser engen, persönlichen Beziehung geht im Regelfall auch die Auflösung des gemeinsamen Haushalts einher.

Doch was geschieht mit dem Hausrat nach einer Trennung? Wer hat im Falle einer Scheidung Anrecht auf Möbel und Haushaltsgegenstände? Und was zählt überhaupt zum Hausrat?

Wie Eheleute den Hausrat nach einer Scheidung aufteilen wollen, bleibt generell ihnen überlassen. Sie können sich hier einvernehmlich einigen. Dabei empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung, auch wenn hierfür grundsätzlich keine Form vorgeschrieben ist. Ein Ausgleichsanspruch im Rahmen der Hausratsteilung erstreckt sich in aller Regel nur auf den gemeinschaftlichen Hausrat.

Der Begriff “Hausrat” bezieht sich auf alle beweglichen Dinge im Haushalt, die dazu bestimmt sind, von Ehepartnern und ihren Kindern gemeinsam genutzt zu werden. Es spielt keine Rolle, wie viel sie kosten oder wie die konkreten Lebensverhältnisse der Familie sind. Wichtig ist nur, dass die Gegenstände tatsächlich im Haushalt genutzt werden, um das Familienleben zu gestalten.
Es geht also darum, wie die Dinge im Haushalt verwendet werden, zum Beispiel für die Hausarbeit oder gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Gegenstände, die als Investitionen gedacht sind oder die einem Ehepartner speziell für seinen Beruf oder persönlichen Gebrauch gehören (wie zum Beispiel Musikinstrumente eines Musikers), werden nicht als Hausrat betrachtet. Nicht zum Hausrat gezählt werden daher Gegenstände, die nicht zum gemeinsamen Gebrauch bestimmt waren. Besonders Luxusgüter werden hier hinzugerechnet. In Einzelfällen wurde bereits ein Pkw zum Hausrat gezählt, wenn er bestimmungsgemäß vorzugsweise für private Zwecke der gesamten Familie genutzt wird.

(OLG Hamm, Urteil vom 20.09.2001 – 5 U 225/99) Auf Grundlage von § 1361a BGB  kann der Ehegatte im Streitfall die Herausgabe der persönlichen Habe verlangen. Bei Gegenständen die nicht zum Hausrat gezählt werden, steht dem Ehegatten ggf. ein Anspruch aus § 995 BGB zu.

Die Aufteilung des Hausrats zwischen den Ehegatten erfolgt gem. § 1361a BGB unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit. Gem. § 8 Abs.1 HausratsVO wird der Hausrat (welcher im Eigentum beider Ehegatten steht), durch den Richter gerecht und zweckmäßig verteilt. Das bedeutet, dass Gegenstände die nachweislich im Eigentum von einem Ehegatten stehen, hierbei nicht berücksichtigt werden.

Nur in seltenen Ausnahmefällen kann die Herausgabe dieser Gegenstände nach einer Trennung vom Ehegatten gem. § 9 HausratsVO verlangt werden.

Wonach bemessen sich die Billigkeitserwägungen bei der Hausratsaufteilung der Ehegatten konkret?

Die Vorschrift des § 2 HausratsVO legt die maßgeblichen Kriterien fest, die bei der Aufteilung des Hausrats im Falle einer Scheidung zu berücksichtigen sind. Insbesondere ist darauf zu achten, dass das Wohl der Kinder oberste Priorität hat. Zusätzlich dazu müssen die Bedürfnisse der Eheleute sowie deren finanziellen Möglichkeiten zur Ersatzbeschaffung berücksichtigt werden. Auch wenn ein Ehegatte aus speziellen Gründen eine besondere Beziehung zu einem bestimmten Gegenstand hat, ist dies zu berücksichtigen.

Was zu verteilen ist und wie eine gerechte und billige Lösung aussehen kann, ist daher kleinteilig zu bestimmen. Wir stehen Ihnen hierbei konsequent und zuverlässig bei der Erarbeitung einer maßgeschneiderten Lösung zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach über unsere Online-Buchung oder telefonisch, um weiteres zu besprechen:

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Klaus Vogt Rechtsanwalt München
Klaus Vogt

Klaus Vogt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

Aufgewachsen in Markt Schwaben bei Erding, hat Klaus Vogt in München Jura studiert. Nach zwei erfolgreichen bayerischen Staatsexamina sammelte er Erfahrung in einer renommierten Münchner Kanzlei für Familienrecht.

Das Familienrecht hat für ihn eine besondere Stellung, denn obwohl ein Anwalt hier besondere Kenntnisse von Recht und Rechtsprechungspraxis haben muss, zählen hier wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet die ganz individuelle Situation und die Wünsche des Mandanten.

Denn im Familienrecht werden Entscheidungen getroffen, die tief in das Privatleben eingreifen und es dauerhaft verändern können.

Umso wichtiger ist eine gute und umfangreiche Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung und Verständnis und Interesse für jeden einzelnen Mandanten.

Ganz besonders im Familienrecht sind außergerichtliche Einigungen oft die bessere Lösung, da sich die Beteiligten nach Abschluss eines Verfahrens noch – oder sogar wieder- „in die Augen schauen“ können, gerade wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.

Aber natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist, dann vertrete ich Sie konsequent und setze Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.“

Als Anwalt steht Herr Vogt Ihnen in allen Stadien eines Konfliktes zur Seite, als Ihr vertrauensvoller und ehrlicher Berater, aber ebenso als starker Vertreter Ihrer rechtlicher Interessen.

Herr Vogt ist als Fachanwalt auf Familienrecht spezialisiert, hat aber auch Erfahrung in Strafrecht und zahlreichen anderen Fachgebieten.

Er spricht Deutsch und Englisch.

Davide Barone Rechtsanwalt München
Marina Konrad

Marina Konrad ist Rechtsanwältin und spezialisiert im  Familienrecht.

Sie ist aufgewachsen in Ebersberg bei München und hat in München studiert und beide Staatsexamina abgelegt.

Nachdem sie Erfahrung in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts gesammelt hat, setzt sie ihren Schwerpunkt nun auf das Familienrecht.

Gerade im Familienrecht ist es wichtig eine individuelle Lösung zu finden, denn jede Beziehung, jede Familie hat eine andere Vorgeschichte und jeder Mandant eine ganz eigene Vorstellung davon, wie es jetzt weitergehen soll. Das müssen wir als Anwälte verstehen und respektieren, damit wir jedem Mandanten auch wirklich helfen können.

Gerade weil aber im Familienrecht die wahrscheinlich emotionalsten Konflikte geregelt werden, braucht es oft mehr als eine nur rechtliche Lösung. Es braucht einen kompetenten Berater, der zuhört und versteht, aber auch in jeder Situation einen kühlen Kopf bewahrt und versucht zu vermitteln, solange noch eine Chance auf außergerichtliche Einigung besteht.

Als Rechtsanwältin bin ich Ihre kompetente und verständnisvolle Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Umgang und Unterhalt. Ich begleite Sie durch Ihre schwierigsten Zeiten. Ob außergerichtlich oder vor Gericht – ich stehe Ihnen zur Seite und setze mich mit Engagement für Ihre Interessen ein.“

Frau Konrad berät Sie auf Deutsch und Englisch.

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