Ehescheidung ohne Trennungsjahr – Die Blitzscheidung

Familienrecht

Ist eine Ehescheidung auch vor dem Ablauf des Trennungsjahres möglich?

 

Grundsätzlich gilt, dass eine Ehescheidung immer nur dann möglich ist, wenn die Ehe gescheitert ist.

Wann eine Ehe gescheitert ist, beurteilt sich danach, ob die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht mehr erwartet werden kann, dass diese wieder hergestellt wird.

Nach Ablauf des Trennungsjahres wird davon ausgegangen, dass dies der Fall ist. Was ist aber, wenn ich dieses Trennungsjahr nicht abwarten kann oder möchte? Gibt es Möglichkeiten die Ehescheidung vorher herbeizuführen?

Gemäß § 1565 Abs. 2 BGB ist eine vorzeitige Scheidung der Ehe, noch vor Ablauf des vorgeschriebenen Trennungsjahres, nur unter bestimmten, engen Bedingungen möglich.

Diese Bedingungen liegen vor, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehepartner eine “unzumutbare Härte” darstellen würde und diese Härte auf Gründe zurückzuführen ist, die beim anderen Ehepartner liegen.

Diesen Vorgang bezeichnet man auch als sogenannte „Blitzscheidung“. Hierbei ist auf das „Verheiratet-sein“ und nicht auf das eheliche Zusammenleben abzustellen.

Konkret bedeutet das, dass ein weiteres verheiratet sein mit dem Ehepartner trotz räumlicher Trennung unzumutbar sein muss.

Die Argumente für eine Härtescheidung müssen vor Gericht objektiv dargelegt werden und vom antragstellenden Ehepartner stammen.

Die deutsche Rechtsprechung hat typische Situationen identifiziert, die eine Härtescheidung rechtfertigen, sowie solche, die dafür nicht ausreichen.

Entscheidend sind jedoch stets die Umstände des Einzelfalls. Generell zeichnet sich ein stets restriktiver Umgang mit dem Instrument der Härtefallscheidung ab. Folgende Fallgruppen sind positiv entschieden worden:

  • Morddrohungen, schwere Beleidigung und sonstige Drohungen (OLG Dresden, Beschl. v. 16.4. 2012 − 23 UF 1041/11)
  • Wiederholte Gewalt gegen Ehepartner und Kinder
  • Wenn ein Kind von einem anderen Partner erwartet wird
  • Substanzmissbrauch und mangelnde Bereitschaft zur oder Fehlschlag einer Entziehungskur
  • Wiederholter Ehebruch von gewisser Dauer und einer gewissen Intensität, insbesondere in der Ehewohnung (OLG Köln, Beschluss vom 18.09.1998 – 25 WF 162/98)
  • Aufforderung zum Geschlechtsverkehr mit Dritten 
  • Prostitution eines Ehegatten

Nicht ausreichend nach stetiger Rechtsprechung sind hingegen ehetypische Zerwürfnisse:

Die subjektive Unzufriedenheit ist daher noch nicht ausreichend für die Begründetheit einer Blitzscheidung.

Ob also die Voraussetzungen einer Blitzscheidung vorliegen, hängt von höchst individuellen Umständen ab und Bedarf daher immer einer Überprüfung durch eine/ einen erfahrene/n Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt.

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Klaus Vogt Rechtsanwalt München
Klaus Vogt

Klaus Vogt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

Aufgewachsen in Markt Schwaben bei Erding, hat Klaus Vogt in München Jura studiert. Nach zwei erfolgreichen bayerischen Staatsexamina sammelte er Erfahrung in einer renommierten Münchner Kanzlei für Familienrecht.

Das Familienrecht hat für ihn eine besondere Stellung, denn obwohl ein Anwalt hier besondere Kenntnisse von Recht und Rechtsprechungspraxis haben muss, zählen hier wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet die ganz individuelle Situation und die Wünsche des Mandanten.

Denn im Familienrecht werden Entscheidungen getroffen, die tief in das Privatleben eingreifen und es dauerhaft verändern können.

Umso wichtiger ist eine gute und umfangreiche Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung und Verständnis und Interesse für jeden einzelnen Mandanten.

Ganz besonders im Familienrecht sind außergerichtliche Einigungen oft die bessere Lösung, da sich die Beteiligten nach Abschluss eines Verfahrens noch – oder sogar wieder- „in die Augen schauen“ können, gerade wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.

Aber natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist, dann vertrete ich Sie konsequent und setze Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.“

Als Anwalt steht Herr Vogt Ihnen in allen Stadien eines Konfliktes zur Seite, als Ihr vertrauensvoller und ehrlicher Berater, aber ebenso als starker Vertreter Ihrer rechtlicher Interessen.

Herr Vogt ist als Fachanwalt auf Familienrecht spezialisiert, hat aber auch Erfahrung in Strafrecht und zahlreichen anderen Fachgebieten.

Er spricht Deutsch und Englisch.

Davide Barone Rechtsanwalt München
Marina Konrad

Marina Konrad ist Rechtsanwältin und spezialisiert im  Familienrecht.

Sie ist aufgewachsen in Ebersberg bei München und hat in München studiert und beide Staatsexamina abgelegt.

Nachdem sie Erfahrung in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts gesammelt hat, setzt sie ihren Schwerpunkt nun auf das Familienrecht.

Gerade im Familienrecht ist es wichtig eine individuelle Lösung zu finden, denn jede Beziehung, jede Familie hat eine andere Vorgeschichte und jeder Mandant eine ganz eigene Vorstellung davon, wie es jetzt weitergehen soll. Das müssen wir als Anwälte verstehen und respektieren, damit wir jedem Mandanten auch wirklich helfen können.

Gerade weil aber im Familienrecht die wahrscheinlich emotionalsten Konflikte geregelt werden, braucht es oft mehr als eine nur rechtliche Lösung. Es braucht einen kompetenten Berater, der zuhört und versteht, aber auch in jeder Situation einen kühlen Kopf bewahrt und versucht zu vermitteln, solange noch eine Chance auf außergerichtliche Einigung besteht.

Als Rechtsanwältin bin ich Ihre kompetente und verständnisvolle Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Umgang und Unterhalt. Ich begleite Sie durch Ihre schwierigsten Zeiten. Ob außergerichtlich oder vor Gericht – ich stehe Ihnen zur Seite und setze mich mit Engagement für Ihre Interessen ein.“

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