Ehescheidung -Zuständigkeit des Gerichts

Familienrecht

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Ich möchte mich scheiden lassen, welches Gericht ist dafür zuständig?

 

Die üblichen Vorschriften zur Gerichtszuständigkeit sind hier nicht einschlägig.

Die sachliche und funktionale Zuständigkeit des Amtsgerichts – genauer gesagt des Familiengerichts – wird durch die §§ 23a Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 23b Abs. 1 GVG in Verbindung mit § 111 FamFG festgelegt. Die örtliche Zuständigkeit, also der konkrete Ort für das Scheidungsverfahren, wird gemäß § 122 FamFG festgelegt, der eine Rangfolge für die ausschließliche Zuständigkeit enthält:

  1. Das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehepartner mit allen gemeinsamen Kindern seinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 122 Nr. 1 FamFG).
  2. Das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehepartner mit einem Teil der gemeinsamen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern beim anderen Ehepartner keine gemeinsamen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 122 Nr. 2 FamFG).
  3. Das Gericht, in dessen Bezirk die Ehepartner ihren letzten gemeinsamen Wohnort hatten, wenn ein Ehepartner dort noch wohnt (§ 122 Nr. 3 FamFG).
  4. Das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 122 Nr. 4 FamFG).
  5. Das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 122 Nr. 5 FamFG).
  6. Das Amtsgericht Schöneberg in Berlin (§ 122 Nr. 6 FamFG).

Im Falle eines unterschiedlichen gewöhnlichen Aufenthalts der Ehepartner und der Einreichung von Scheidungsanträgen durch beide entsteht eine Gerichtszuständigkeitskonkurrenz.

In solchen Fällen entscheidet das Gericht, bei dem das Verfahren zuerst eingeleitet wurde (§ 123 S. 2 FamFG). Wenn einer der Ehepartner einen Scheidungsantrag und der andere einen Aufhebungsantrag gestellt hat, ist das Gericht der Scheidungssache ausschließlich zuständig (§ 123 S. 1 FamFG).

Insbesondere bei internationalen Sachverhalten, also bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, kann es jedoch vorrangige Sonderregelungen zu beachten geben. 

Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Zuständigkeitsregelungen und rechtlichen Anforderungen für eine Scheidung zu verstehen. 

In unserer Kanzlei legen wir besonderen Wert auf individuelle Beratung und maßgeschneiderte Lösungen für jeden unserer Mandanten. Mit einem erfahrenen Team von Fachanwälten für Familienrecht bieten wir dabei umfassende Unterstützung in allen Angelegenheiten rund um Scheidung und Familienrecht. Buchen Sie jetzt Ihr Vorgespräch bei uns. 

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Klaus Vogt Rechtsanwalt München
Klaus Vogt

Klaus Vogt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

Aufgewachsen in Markt Schwaben bei Erding, hat Klaus Vogt in München Jura studiert. Nach zwei erfolgreichen bayerischen Staatsexamina sammelte er Erfahrung in einer renommierten Münchner Kanzlei für Familienrecht.

Das Familienrecht hat für ihn eine besondere Stellung, denn obwohl ein Anwalt hier besondere Kenntnisse von Recht und Rechtsprechungspraxis haben muss, zählen hier wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet die ganz individuelle Situation und die Wünsche des Mandanten.

Denn im Familienrecht werden Entscheidungen getroffen, die tief in das Privatleben eingreifen und es dauerhaft verändern können.

Umso wichtiger ist eine gute und umfangreiche Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung und Verständnis und Interesse für jeden einzelnen Mandanten.

Ganz besonders im Familienrecht sind außergerichtliche Einigungen oft die bessere Lösung, da sich die Beteiligten nach Abschluss eines Verfahrens noch – oder sogar wieder- „in die Augen schauen“ können, gerade wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.

Aber natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist, dann vertrete ich Sie konsequent und setze Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.“

Als Anwalt steht Herr Vogt Ihnen in allen Stadien eines Konfliktes zur Seite, als Ihr vertrauensvoller und ehrlicher Berater, aber ebenso als starker Vertreter Ihrer rechtlicher Interessen.

Herr Vogt ist als Fachanwalt auf Familienrecht spezialisiert, hat aber auch Erfahrung in Strafrecht und zahlreichen anderen Fachgebieten.

Er spricht Deutsch und Englisch.

Davide Barone Rechtsanwalt München
Marina Konrad

Marina Konrad ist Rechtsanwältin und spezialisiert im  Familienrecht.

Sie ist aufgewachsen in Ebersberg bei München und hat in München studiert und beide Staatsexamina abgelegt.

Nachdem sie Erfahrung in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts gesammelt hat, setzt sie ihren Schwerpunkt nun auf das Familienrecht.

Gerade im Familienrecht ist es wichtig eine individuelle Lösung zu finden, denn jede Beziehung, jede Familie hat eine andere Vorgeschichte und jeder Mandant eine ganz eigene Vorstellung davon, wie es jetzt weitergehen soll. Das müssen wir als Anwälte verstehen und respektieren, damit wir jedem Mandanten auch wirklich helfen können.

Gerade weil aber im Familienrecht die wahrscheinlich emotionalsten Konflikte geregelt werden, braucht es oft mehr als eine nur rechtliche Lösung. Es braucht einen kompetenten Berater, der zuhört und versteht, aber auch in jeder Situation einen kühlen Kopf bewahrt und versucht zu vermitteln, solange noch eine Chance auf außergerichtliche Einigung besteht.

Als Rechtsanwältin bin ich Ihre kompetente und verständnisvolle Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Umgang und Unterhalt. Ich begleite Sie durch Ihre schwierigsten Zeiten. Ob außergerichtlich oder vor Gericht – ich stehe Ihnen zur Seite und setze mich mit Engagement für Ihre Interessen ein.“

Frau Konrad berät Sie auf Deutsch und Englisch.

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