Einvernehmliche Scheidung FAQ
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt?
Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt in München hängen vom Verfahrenswert ab, der sich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehepartner richtet. In der Regel beginnen die Kosten bei ca. 1.500–2.500 € inklusive Gerichtskosten, können jedoch variieren.
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Wer übernimmt die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung ?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung teilen sich die Ehepartner in der Regel die Kosten, wenn sie sich darauf einigen. Ohne Einigung zahlt normalerweise derjenige, der die Scheidung beantragt.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mit Versorgungsausgleich?
Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung mit Versorgungsausgleich hängen vom Verfahrenswert ab, der durch Einkommen, Vermögen und den Aufwand des Versorgungsausgleichs bestimmt wird. Zusätzlich zu den Anwalts- und Gerichtskosten können durch den Versorgungsausgleich leicht höhere Gebühren anfallen. Typischerweise beginnen die Gesamtkosten bei etwa 2.000–3.500 €, können aber je nach Einzelfall variieren.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung variieren je nach Verfahrenswert, der sich aus dem Einkommen und Vermögen der Ehepartner ergibt. In der Regel liegen die Gesamtkosten, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, bei etwa 1.500–3.000 €. Eine genaue Einschätzung kann ein Anwalt geben.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung bei Gericht?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert bei Gericht in der Regel 15 bis 30 Minuten für den Scheidungstermin. Vom Einreichen des Scheidungsantrags bis zur Scheidung kann der gesamte Prozess jedoch 3 bis 6 Monate dauern, abhängig von der Bearbeitungszeit des Gerichts und der Klärung aller Unterlagen, wie z. B. dem Versorgungsausgleich.
Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich?
Eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Es besteht Anwaltszwang für den Scheidungsantrag vor Gericht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht jedoch ein Anwalt aus, der vom antragstellenden Ehepartner beauftragt wird, wodurch die Kosten reduziert werden können.
Was passiert bei einvernehmliche Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Ehepartner über die Scheidung und alle wichtigen Punkte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht einig. Der Scheidungsantrag wird von einem Anwalt eingereicht. Das Gericht prüft den Versorgungsausgleich (es sei denn, er wird ausgeschlossen) und stellt sicher, dass die Einigkeit besteht. Im Scheidungstermin vor Gericht bestätigen beide Parteien ihre Zustimmung, und die Scheidung wird beschlossen. Der Prozess ist in der Regel schneller und kostengünstiger als bei einer streitigen Scheidung.
Kann man eine einvernehmliche Scheidung anfechten?
Eine einvernehmliche Scheidung selbst kann nicht direkt angefochten werden, da beide Ehepartner der Scheidung zugestimmt haben. Allerdings können einzelne Vereinbarungen, wie zum Beispiel zum Unterhalt oder zur Vermögensaufteilung, nachträglich angefochten werden, wenn sie unter besonderen Umständen als unwirksam oder unzumutbar angesehen werden. Dies bedarf einer rechtlichen Prüfung und möglicherweise eines Gerichtsverfahrens.
Was versteht man unter einvernehmliche Scheidung?
Unter einer einvernehmlichen Scheidung versteht man eine Scheidung, bei der sich beide Ehepartner über die Trennung, die Scheidung selbst und alle relevanten Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung und den Ausschluss des Versorgungsausgleichs (falls gewünscht) einig sind. Diese Art der Scheidung ist meist schneller, kostengünstiger und weniger konfliktbeladen, da kein Streit vor Gericht ausgetragen wird und oft nur ein Anwalt benötigt wird.
Wie beantrage ich eine einvernehmliche Scheidung?
Um eine einvernehmliche Scheidung zu beantragen, einigen Sie sich mit Ihrem Ehepartner über alle wichtigen Punkte (z. B. Unterhalt, Vermögensaufteilung). Beauftragen Sie einen Anwalt, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Nach Prüfung der Unterlagen folgt ein Gerichtstermin, bei dem Sie beide die Scheidung bestätigen. Danach wird der Scheidungsbeschluss erlassen.