Kündigung

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Kündigung

Was die meisten Arbeitnehmer*Innen nicht wissen, ist dass sie grundsätzlich innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen müssen, wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen. Sie sollten also sehr schnell handeln und unverzüglich einen Anwalt * Anwältin für Arbeitsrecht in München kontaktieren. Ein Arbeitnehmer * Innen hat zudem unterschiedliche Möglichkeiten, um auf eine Kündigung zu reagieren.

Mit der Kündigung soll normalerweise das Arbeitsverhältnis beendet werden. Hierbei findet das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung (wenn Sie länger als 6 Monate beschäftigt waren und der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt), welches dem Arbeitgeber gewisse Vorgaben auferlegt, die für die Wirksamkeit einer Kündigung einzuhalten sind. So kann es sich unter Umständen lohnen, vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage um den Arbeitsplatz zu kämpfen. Oder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches eine hohe Abfindung zu verhandeln. Wir als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei in München vertreten Arbeitnehmer * Innen und angestellte Führungskräfte bei Erhalt einer Kündigung und kämpfe für Ihre Rechte.