Kann ich nach der Trennung bzw. Scheidung von meinem Expartner Unterhalt fordern?
Der Ehegattenunterhalt ist der Unterhalt, welchen ein Ehepartner dem anderen nach einer Trennung zu dessen Versorgung zahlt, vgl. § 1361 BGB.
Dieser ist grundsätzlich untergliedert in den Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt. Der Trennungsunterhalt wird vom Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Ehescheidung gezahlt. An diesen Zeitraum anschließend kann unter gewissen Umständen noch nachehelicher Unterhalt gefordert werden.
Die Dauer des Unterhaltsanspruchs für den geschiedenen Ehegatten hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Betreuung minderjähriger Kinder, der Dauer der Ehe und dem Vorhandensein von ehebedingten Nachteilen. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts muss immer individuell berechnet werden. Das Maß des Unterhalts orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen, also grob gesagt an den Einkünften, die während der Ehe erzielt wurden, sowie an den unter bestimmten Umständen zu berücksichtigenden Schuldverbindlichkeiten.
Da der Ehegattenunterhalt von verschiedenen Stichtagen abhängt – je nachdem, ob Trennungs- und/oder nachehelicher Unterhalt gefordert wird – und dessen Bestehen und Höhe von einer Vielzahl individueller Faktoren abhängt, empfiehlt es sich dringend, frühzeitig einen Beratungstermin mit Ihrem Anwalt zu vereinbaren. Dieser kann die Berechnung Ihres Unterhaltsanspruchs fachgerecht vornehmen, sodass Ihnen kein Geld durch eine zu geringe oder falsch berechnete Unterhaltsforderung verloren geht.