Was ist eine Scheidungsfolgevereinbarung und weshalb ist eine solche sinnvoll?

Familienrecht

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung und wie kann sie Ihnen bei einer reibungslosen Trennung helfen?

 

Um einen reibungslosen Prozess und einen Rechtsstreit zu vermeiden, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden.

Diese regelt Unterhalt, Vermögen, Zugewinnausgleich und Vorsorgeausgleich und wird notariell beurkundet.

Eine solche Vereinbarung beinhaltet Rechte und Pflichten für beide Eheleute.

Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn Kinder von der Trennung betroffen sind oder ein größeres Vermögen (insbesondere Immobilien) vorhanden ist.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hat den Zweck, alle relevanten Aspekte während der Trennung und nach der Scheidung zu klären, um mögliche Streitigkeiten vor dem Familiengericht zu vermeiden und somit eine Verzögerung des Scheidungsverfahrens zu verhindern.

In dieser Vereinbarung wird unter anderem festgelegt, ob und in welcher Höhe Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann auch Regelungen zum Sorgerecht und zum Verzicht auf bestimmte Ansprüche enthalten.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 16.10.2013 (Az.: XII ZB 277/12) bestätigt, dass ein Lottogewinn, der während des Getrenntlebens erzielt wurde, in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einbezogen werden muss.

Im vorliegenden Fall trennten sich die Beteiligten bereits im August 2000. Der Scheidungsantrag wurde erst Ende Januar 2009 zugestellt.  

Im November 2008 erzielte ein Ehepartner mit seiner neuen Lebensgefährtin einen Lottogewinn in Höhe von 956.333,10 €. Daraufhin verlangte die Ehefrau als Antragstellerin einen Zugewinnausgleich in Höhe von insgesamt 242.500,00 €, unter Berücksichtigung der Hälfte des auf ihren Ehemann als Antragsgegner entfallenden Anteils an dem Lottogewinn.

Der erzielte Lottogewinn hätte bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht berücksichtigt werden dürfen, wenn die Beteiligten diesbezüglich frühzeitig eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen hätten. (vgl. BGH vom 14.06.2013)

Dieser Beispielsfall verdeutlicht, dass es ratsam ist, sich bei der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung von einem Anwalt beraten zu lassen. Eine solche Vereinbarung hat rechtliche Konsequenzen für beide Parteien und erfordert eine eindeutige Klärung der Sachverhalte.  Für den Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.

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Klaus Vogt Rechtsanwalt München
Klaus Vogt

Klaus Vogt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

Aufgewachsen in Markt Schwaben bei Erding, hat Klaus Vogt in München Jura studiert. Nach zwei erfolgreichen bayerischen Staatsexamina sammelte er Erfahrung in einer renommierten Münchner Kanzlei für Familienrecht.

Das Familienrecht hat für ihn eine besondere Stellung, denn obwohl ein Anwalt hier besondere Kenntnisse von Recht und Rechtsprechungspraxis haben muss, zählen hier wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet die ganz individuelle Situation und die Wünsche des Mandanten.

Denn im Familienrecht werden Entscheidungen getroffen, die tief in das Privatleben eingreifen und es dauerhaft verändern können.

Umso wichtiger ist eine gute und umfangreiche Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung und Verständnis und Interesse für jeden einzelnen Mandanten.

Ganz besonders im Familienrecht sind außergerichtliche Einigungen oft die bessere Lösung, da sich die Beteiligten nach Abschluss eines Verfahrens noch – oder sogar wieder- „in die Augen schauen“ können, gerade wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.

Aber natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist, dann vertrete ich Sie konsequent und setze Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.“

Als Anwalt steht Herr Vogt Ihnen in allen Stadien eines Konfliktes zur Seite, als Ihr vertrauensvoller und ehrlicher Berater, aber ebenso als starker Vertreter Ihrer rechtlicher Interessen.

Herr Vogt ist als Fachanwalt auf Familienrecht spezialisiert, hat aber auch Erfahrung in Strafrecht und zahlreichen anderen Fachgebieten.

Er spricht Deutsch und Englisch.

Davide Barone Rechtsanwalt München
Marina Konrad

Marina Konrad ist Rechtsanwältin und spezialisiert im  Familienrecht.

Sie ist aufgewachsen in Ebersberg bei München und hat in München studiert und beide Staatsexamina abgelegt.

Nachdem sie Erfahrung in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts gesammelt hat, setzt sie ihren Schwerpunkt nun auf das Familienrecht.

Gerade im Familienrecht ist es wichtig eine individuelle Lösung zu finden, denn jede Beziehung, jede Familie hat eine andere Vorgeschichte und jeder Mandant eine ganz eigene Vorstellung davon, wie es jetzt weitergehen soll. Das müssen wir als Anwälte verstehen und respektieren, damit wir jedem Mandanten auch wirklich helfen können.

Gerade weil aber im Familienrecht die wahrscheinlich emotionalsten Konflikte geregelt werden, braucht es oft mehr als eine nur rechtliche Lösung. Es braucht einen kompetenten Berater, der zuhört und versteht, aber auch in jeder Situation einen kühlen Kopf bewahrt und versucht zu vermitteln, solange noch eine Chance auf außergerichtliche Einigung besteht.

Als Rechtsanwältin bin ich Ihre kompetente und verständnisvolle Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Umgang und Unterhalt. Ich begleite Sie durch Ihre schwierigsten Zeiten. Ob außergerichtlich oder vor Gericht – ich stehe Ihnen zur Seite und setze mich mit Engagement für Ihre Interessen ein.“

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