Was bedeutet das Trennungsjahr?

Familienrecht

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Um den Scheidungsantrag bei Gericht stellen zu können sieht das Gesetz vor, dass die Ehe gescheitert ist. Das wird dann vermutet, wenn ein Jahr in Trennung gelebt wurde.

Das Trennungsjahr beginnt mit dem Tag, an dem einer der beiden Ehegatten dem anderen erklärt, die Trennung oder die Scheidung zu wollen. 

In diesem Jahr gilt die sogenannte Trennung von „Tisch und Bett“. 

Das bedeutet zwar nicht, dass eine räumliche Trennung im Sinne eines Auszugs aus der gemeinsamen Wohnung zu erfolgen hat. Auch unter demselben Dach kann die Trennung vollzogen werden. 

Es darf jedoch unter anderem kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt werden und auch keine Versorgungsleistungen mehr füreinander erbracht werden.

So wurde vom Oberlandesgericht München entschieden, dass der Scheidungsantrag zurückzuweisen war, da innerhalb eines Anwesens der Eheleute keine Trennung vollzogen wurde. Unter anderem spielte hier eine Rolle, dass die Eheleute gemeinsam ein Badezimmer nutzten, obwohl sie die Auswahl mehrere Bäder hatten. Das Gericht befand, dass somit keine „tatsächliche und konsequente Absonderung aller Lebensbereiche“ vorlag (Oberlandesgericht München, 12 UF 820/01).

Beurteilungskriterien für ein Getrenntleben der Ehegatten, insbesondere innerhalb der ehelichen Wohnung – Rechtsportal

Welche Tatsachen im Einzelnen gegeben sein müssen ist also im Einzelfall zu betrachten und durch eine Vielzahl von Rechtsprechung geprägt.

Lassen Sie sich hierbei ausführlich über die grundlegenden Voraussetzungen, möglichen Indizien und Ausnahmen zum Trennungsjahr beraten, sodass dem Scheidungsantrag kein Hindernis im Wege steht.

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Klaus Vogt Rechtsanwalt München
Klaus Vogt

Klaus Vogt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht.

Aufgewachsen in Markt Schwaben bei Erding, hat Klaus Vogt in München Jura studiert. Nach zwei erfolgreichen bayerischen Staatsexamina sammelte er Erfahrung in einer renommierten Münchner Kanzlei für Familienrecht.

Das Familienrecht hat für ihn eine besondere Stellung, denn obwohl ein Anwalt hier besondere Kenntnisse von Recht und Rechtsprechungspraxis haben muss, zählen hier wie in kaum einem anderen Rechtsgebiet die ganz individuelle Situation und die Wünsche des Mandanten.

Denn im Familienrecht werden Entscheidungen getroffen, die tief in das Privatleben eingreifen und es dauerhaft verändern können.

Umso wichtiger ist eine gute und umfangreiche Beratung durch einen Anwalt mit Erfahrung und Verständnis und Interesse für jeden einzelnen Mandanten.

Ganz besonders im Familienrecht sind außergerichtliche Einigungen oft die bessere Lösung, da sich die Beteiligten nach Abschluss eines Verfahrens noch – oder sogar wieder- „in die Augen schauen“ können, gerade wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.

Aber natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen eine einvernehmliche Einigung nicht möglich ist, dann vertrete ich Sie konsequent und setze Ihre Ansprüche auch vor Gericht durch.“

Als Anwalt steht Herr Vogt Ihnen in allen Stadien eines Konfliktes zur Seite, als Ihr vertrauensvoller und ehrlicher Berater, aber ebenso als starker Vertreter Ihrer rechtlicher Interessen.

Herr Vogt ist als Fachanwalt auf Familienrecht spezialisiert, hat aber auch Erfahrung in Strafrecht und zahlreichen anderen Fachgebieten.

Er spricht Deutsch und Englisch.

Davide Barone Rechtsanwalt München
Marina Konrad

Marina Konrad ist Rechtsanwältin und spezialisiert im  Familienrecht.

Sie ist aufgewachsen in Ebersberg bei München und hat in München studiert und beide Staatsexamina abgelegt.

Nachdem sie Erfahrung in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts gesammelt hat, setzt sie ihren Schwerpunkt nun auf das Familienrecht.

Gerade im Familienrecht ist es wichtig eine individuelle Lösung zu finden, denn jede Beziehung, jede Familie hat eine andere Vorgeschichte und jeder Mandant eine ganz eigene Vorstellung davon, wie es jetzt weitergehen soll. Das müssen wir als Anwälte verstehen und respektieren, damit wir jedem Mandanten auch wirklich helfen können.

Gerade weil aber im Familienrecht die wahrscheinlich emotionalsten Konflikte geregelt werden, braucht es oft mehr als eine nur rechtliche Lösung. Es braucht einen kompetenten Berater, der zuhört und versteht, aber auch in jeder Situation einen kühlen Kopf bewahrt und versucht zu vermitteln, solange noch eine Chance auf außergerichtliche Einigung besteht.

Als Rechtsanwältin bin ich Ihre kompetente und verständnisvolle Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Umgang und Unterhalt. Ich begleite Sie durch Ihre schwierigsten Zeiten. Ob außergerichtlich oder vor Gericht – ich stehe Ihnen zur Seite und setze mich mit Engagement für Ihre Interessen ein.“

Frau Konrad berät Sie auf Deutsch und Englisch.

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