Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Gerichts- und Anwaltskosten in einer Minute – nach den amtlichen Gebührentabellen. Die genauen Kosten hängen vom Einkommen, vom Vermögen und vom Versorgungsausgleich ab. Zum Scheidungskostenrechner

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Familienrecht · Stand 1.6.2025

Scheidungskosten­rechner

Schätzt Gerichts- und Anwaltskosten einer Scheidung in Deutschland nach den amtlichen Gebührentabellen (FamGKG & RVG, KostBRÄG 2025).

Angaben

Ergebnis

Verfahrenswert
–
enthält Versorgungs­ausgleich
–
Einvernehmliche Scheidung
0 € inkl. USt · Schätzung
Gerichtskosten (2,0 · FamGKG, ohne USt)–
Anwaltskosten je Anwalt (inkl. 19 % USt)–
Anwälte–
Gesamtkosten–
Berechnung im Detail
3 × (Netto A + Netto B)–
Mindestwert / angesetzt–
+ Vermögenszuschlag (5 %)–
+ Versorgungsausgleich–
= Verfahrenswert–
Anwalt: (1,3 + 1,2) × Wertgebühr–
+ Auslagenpauschale20,00 €
+ 19 % USt–
Wichtiger Hinweis: Dies ist eine unverbindliche Schätzung, keine Rechtsberatung. Der Verfahrenswert wird vom Gericht nach Ermessen festgesetzt (§ 43 FamGKG) und kann abweichen. Vermögensfreibeträge, weitere Folgesachen (z. B. Unterhalt, Zugewinn) sowie Verfahrenskostenhilfe sind hier nicht vollständig berücksichtigt. Maßgeblich sind die Gebührensätze ab 1.6.2025; für vor diesem Datum anhängige Verfahren gilt altes Recht.
Datengrundlage: Anlage 2 FamGKG & Anlage 2 RVG (KostBRÄG 2025, gültig ab 1.6.2025). Gesetzestexte sind nach § 5 UrhG gemeinfrei.

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Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung. Wie es konkret in Ihrem Fall weitergeht, klären wir gern mit Ihnen.

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