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Familienrecht · Stand 1.6.2025
Scheidungskostenrechner
Schätzt Gerichts- und Anwaltskosten einer Scheidung in Deutschland nach den amtlichen Gebührentabellen (FamGKG & RVG, KostBRÄG 2025).
Angaben
Ergebnis
Verfahrenswert
–
–
enthält Versorgungsausgleich
–
–
Einvernehmliche Scheidung
0 € inkl. USt · Schätzung
Gerichtskosten (2,0 · FamGKG, ohne USt)–
Anwaltskosten je Anwalt (inkl. 19 % USt)–
Anwälte–
Gesamtkosten–
Berechnung im Detail
3 × (Netto A + Netto B)–
Mindestwert / angesetzt–
+ Vermögenszuschlag (5 %)–
+ Versorgungsausgleich–
= Verfahrenswert–
Anwalt: (1,3 + 1,2) × Wertgebühr–
+ Auslagenpauschale20,00 €
+ 19 % USt–
Wichtiger Hinweis: Dies ist eine unverbindliche Schätzung, keine Rechtsberatung. Der Verfahrenswert wird vom Gericht nach Ermessen festgesetzt (§ 43 FamGKG) und kann abweichen. Vermögensfreibeträge, weitere Folgesachen (z. B. Unterhalt, Zugewinn) sowie Verfahrenskostenhilfe sind hier nicht vollständig berücksichtigt. Maßgeblich sind die Gebührensätze ab 1.6.2025; für vor diesem Datum anhängige Verfahren gilt altes Recht.
