Die Kosten für eine Ehescheidung sind von Fall zu Fall unterschiedlich und können nicht pauschal beantwortet werden.

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Ob per Telefon, E-Mail oder mit einem online buchbaren Beratungstermin – unser Team ist persönlich für Sie da.

Familienrecht · Stand 1.6.2025

Scheidungskosten­rechner

Schätzt Gerichts- und Anwaltskosten einer Scheidung in Deutschland nach den amtlichen Gebührentabellen (FamGKG & RVG, KostBRÄG 2025).

Angaben

Ergebnis

Verfahrenswert
enthält Versorgungs­ausgleich
Einvernehmliche Scheidung
0 € inkl. USt · Schätzung
Gerichtskosten (2,0 · FamGKG, ohne USt)
Anwaltskosten je Anwalt (inkl. 19 % USt)
Anwälte
Gesamtkosten
Berechnung im Detail
3 × (Netto A + Netto B)
Mindestwert / angesetzt
+ Vermögenszuschlag (5 %)
+ Versorgungsausgleich
= Verfahrenswert
Anwalt: (1,3 + 1,2) × Wertgebühr
+ Auslagenpauschale20,00 €
+ 19 % USt
Wichtiger Hinweis: Dies ist eine unverbindliche Schätzung, keine Rechtsberatung. Der Verfahrenswert wird vom Gericht nach Ermessen festgesetzt (§ 43 FamGKG) und kann abweichen. Vermögensfreibeträge, weitere Folgesachen (z. B. Unterhalt, Zugewinn) sowie Verfahrenskostenhilfe sind hier nicht vollständig berücksichtigt. Maßgeblich sind die Gebührensätze ab 1.6.2025; für vor diesem Datum anhängige Verfahren gilt altes Recht.
Datengrundlage: Anlage 2 FamGKG & Anlage 2 RVG (KostBRÄG 2025, gültig ab 1.6.2025). Gesetzestexte sind nach § 5 UrhG gemeinfrei.