Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung und wie kann sie Ihnen bei einer reibungslosen Trennung helfen?
Um einen reibungslosen Prozess und einen Rechtsstreit zu vermeiden, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden.
Diese regelt Unterhalt, Vermögen, Zugewinnausgleich und Vorsorgeausgleich und wird notariell beurkundet.
Eine solche Vereinbarung beinhaltet Rechte und Pflichten für beide Eheleute.
Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn Kinder von der Trennung betroffen sind oder ein größeres Vermögen (insbesondere Immobilien) vorhanden ist.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung hat den Zweck, alle relevanten Aspekte während der Trennung und nach der Scheidung zu klären, um mögliche Streitigkeiten vor dem Familiengericht zu vermeiden und somit eine Verzögerung des Scheidungsverfahrens zu verhindern.
In dieser Vereinbarung wird unter anderem festgelegt, ob und in welcher Höhe Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann auch Regelungen zum Sorgerecht und zum Verzicht auf bestimmte Ansprüche enthalten.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 16.10.2013 (Az.: XII ZB 277/12) bestätigt, dass ein Lottogewinn, der während des Getrenntlebens erzielt wurde, in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einbezogen werden muss.
Im vorliegenden Fall trennten sich die Beteiligten bereits im August 2000. Der Scheidungsantrag wurde erst Ende Januar 2009 zugestellt.
Im November 2008 erzielte ein Ehepartner mit seiner neuen Lebensgefährtin einen Lottogewinn in Höhe von 956.333,10 €. Daraufhin verlangte die Ehefrau als Antragstellerin einen Zugewinnausgleich in Höhe von insgesamt 242.500,00 €, unter Berücksichtigung der Hälfte des auf ihren Ehemann als Antragsgegner entfallenden Anteils an dem Lottogewinn.
Der erzielte Lottogewinn hätte bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht berücksichtigt werden dürfen, wenn die Beteiligten diesbezüglich frühzeitig eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen hätten. (vgl. BGH vom 14.06.2013)
Dieser Beispielsfall verdeutlicht, dass es ratsam ist, sich bei der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung von einem Anwalt beraten zu lassen. Eine solche Vereinbarung hat rechtliche Konsequenzen für beide Parteien und erfordert eine eindeutige Klärung der Sachverhalte. Für den Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.