
Der AG will mit uns in englischer Sprache kommunizieren. Müssen wir das akzeptieren?
Nein.
Das Betriebsverfassungsgesetz enthält keine explizite Regelung bezüglich der Sprache, jedoch kann davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber die deutsche Sprache als die Kommunikationssprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vorgesehen hat.
Daher ist es angemessen, die Kommunikation auf Deutsch zu verlangen.
Vereinbare jetzt einen Termin und profitiere von unserer Unterstützung für den Betriebsrat, um dessen Rechte gegenüber dem Arbeitgeber erfolgreich durchzusetzen. Möchtest du mehr erfahren, dich kompetent beraten lassen oder direkt einen Termin vereinbaren? Dann nimm Kontakt mit uns auf