Ab welcher Größe des Gremiums haben wir einen Anspruch auf eine Schreibkraft, die unter anderem unsere anfallende Schreibarbeit erledigt?
Es kommt nicht darauf an, wie groß das Gremium ist. Auch kleine Gremien haben einen Anspruch auf eine Schreibkraft. Entscheidend ist der tatsächliche Arbeitsanfall.
Du musst dabei genau darlegen, welche Bürotätigkeiten einer Schreibkraft übertragen werden sollen und welchen zeitlichen Aufwand diese Tätigkeiten erfordern.
Es reicht nicht aus, sich allein auf die Größe des Gremiums und dessen Zugehörigkeit zu konzentrieren. (vgl. BAG vom 20.04.2005 – 7 ABR 14/04) Ein Abstellen allein auf die Betriebsratsgröße und Zugehörigkeit reicht danach nicht aus.
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