Bin ich verpflichtet, den Arbeitnehmer generell auf die Sprechstunde des Betriebsrats zu verweisen, wenn er mich außerhalb der Sprechstunde im Betriebsratsbüro besucht?
A: Nein.
Zwar obliegt es dem Arbeitnehmer grundsätzlich, den Betriebsrat während der Sprechstunde aufzusuchen, soweit ihm das möglich und zumutbar ist, sodass eine sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats nicht mehr erforderlich wäre.
Allerdings bist du nicht verpflichtet, Arbeitnehmer generell auf die Sprechstunden des Betriebsrats zu verweisen.
Es bleibt nämlich dem einzelnen Arbeitnehmer unbenommen, soweit dies erforderlich ist, auch außerhalb der Sprechstunden den Betriebsrat in Anspruch zu nehmen. (vgl. BAG 17.05.2017 – ABR 21/15)
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