Muss ich die Änderung der TOP am Anfang der Sitzung vornehmen, oder geht es auch während der Sitzung?
Während der Sitzung kann die Tagesordnung (TOP) jederzeit erweitert werden, und es kann über einen zuvor nicht aufgeführten Sachverhalt wirksam entschieden werden.
Dies setzt voraus, dass sämtliche Betriebsratsmitglieder ordnungsgemäß und rechtzeitig geladen wurden, das Gremium beschlussfähig ist i.S.v § 33 Abs. 2 BetrVG und alle Anwesenden der entsprechenden Änderung der Tagesordnung zustimmen. (vgl. BAG vom 09.07.2013 – 1 ABR 2/13).
Ob dies am Anfang oder während der Sitzung geschieht, ist irrelevant.