
Schlechtlieferung, Lieferverzögerung, ausstehende Zahlungen, „Pfusch“ und Betrug… und dann?
Eskaliert ein Streit unter Geschäftspartnern, finden diese sich häufig vor Gericht wieder. Dann hoffen beide auf eine schnelle Entscheidung durch einen kompetenten und verständigen Richter.
Doch in der Realität sieht es im B2B-Bereich leider oft anders aus: Die Gerichte sind überlastet, auf einen Termin wartet man lange und der Richter weiß alles über Gesetze und Vertragsklauseln, aber leider versteht er nichts von branchenüblichen Abreden, von Abläufen im Geschäftsbetrieb, von einzelnen Produktionsschritten und dem Aufbau des Produkts… Er ist „nicht vom Fach“ und muss erst aufwändige Gutachten erstellen lassen, um die Sachlage beurteilen zu können.
Das zieht den Rechtsstreit weiter in die Länge und die Parteien müssen warten, bis sie endlich wieder weiterarbeiten können.
Falls das dann noch möglich ist, denn nicht selten nutzen gerade größere Unternehmen die lange Wartezeit auf ein klärendes Urteil, um den kleinen, weniger solventen Zulieferer, der auf Bezahlung warten muss, unter Druck zu setzen.
Diesem Szenario lässt sich vorbeugen durch eine Schiedsgerichtsklausel im Liefervertrag.
Was ist ein Schiedsgericht?
Als Alternative zur Streitbeilegung durch die ordentlichen Gerichte gibt es private Schiedsgerichte.
Diese bestehen in der Regel aus einem oder drei Richtern, die zwar häufig auch Juristen sind, aber immer über großes Fachwissen und Erfahrung in der jeweiligen Branche verfügen.
Der Ablauf eines Schiedsgerichts folgt meist zivilprozessrechtlichen Regeln, die Parteien bestellen auch Anwälte, es werden Zeugen geladen und Beweisdokumente vorgelegt und am Ende erhalten die Parteien einen Schiedsspruch, welcher wie ein Urteil vollstreckt werden kann.
Mit der Durchführung des Schiedsverfahren wird in der Regel eine Institution wie die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) oder die International Chamber of Commerce (ICC) beauftragt.
Diese haben Regel zu Aufstellung und Ablauf und eines Schiedsgerichts und verfügen nicht nur über einen effizienten Organisationsapparat, sondern auch einen Pool an erfahrenen Richtern, aus denen man bei Bedarf auswählen kann.
Was ist der Unterschied zu einem ordentlichen Gericht?
Im Vergleich zu ordentlichen Gerichten, die viel Zeit auf Gutachten verwenden müssen und deren Richter meist an unzähligen Fällen gleichzeitig arbeiten, kommen die Schiedsrichter, die sich mit ihrem ganzen Fachwissen auf diesen Fall konzentrieren können, in der Regel sehr viel schneller zu einem Ergebnis.
Sehr viel Zeit spart man auch, weil das Urteil eines Schiedsgerichts eine endgültige und sofort rechtskräftige Entscheidung ist, der sich die Parteien durch die Vereinbarung eines Schiedsgerichts unterwerfen und diese nicht in weiteren Instanzen angegriffen werden kann.
Ist also einmal ein Urteil gefallen, können die Parteien auf dieses Urteil vertrauen und mit dem Fall abschließen.
Zu bedenken ist aber natürlich, dass das Schiedsgericht eine private Institution ist.
Zusätzlich zu den Anwaltskosten, die Sie auch vor ordentlichen Gerichten haben, kommen bei einem Schiedsgericht Kosten für die Richter und Gebühren der Schiedsinstitution hinzu, die weit höher sind als deutsche Gerichtskosten.
Diese Kosten können sich aber besonders bei internationalen Geschäftsbeziehungen auszahlen, wenn man bedenkt, dass man mit Vereinbarung eines Schiedsgerichts auch Ort des Schiedsgerichts, Sprache des Verfahrens und auch das Recht aussuchen kann, nach dem entschieden werden soll.
So spart man unter Umständen Reisekosten, Dolmetscher und Übersetzer und teure Verfahrenskosten im Ausland.
Wie vereinbart man Schiedsgerichtsbarkeit?
Vereinbaren die Parteien nichts, dann sind im Streitfall die ordentlichen Gerichte zuständig. Zwar kann man auch im Streitfall noch eine Klärung vor einem Schiedsgericht vereinbaren. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Parteien sich meist nicht mehr auf etwas einigen können, ist „das Kind schon in den Brunnen gefallen“.
Um alle Vorteile eines Schiedsgerichts für sein Unternehmen zu nutzen, sollte ein Schiedsgericht schon über eine entsprechende Klausel im Liefervertrag, manchmal sogar schon in einer vorangehenden Vertraulichkeitsvereinbarung vereinbart werden.
Wann ist eine Schiedsgerichtsklausel sinnvoll?
Da Sie nun wissen, was ein Schiedsgericht ist, haben Sie schon einen Vorteil gegenüber vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland.
Ob eine Schiedsklausel auch in Ihrem Liefervertrag sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab, die man abwägen muss.
Entscheidend ist u.a., wie Sie die Gefahr einschätzen, verklagt zu werden im Verhältnis zu der Wahrscheinlichkeit, selbst zu klagen. Hierbei ist auch Ihre jeweilige Position in der Lieferkette zu beachten.
Auch der Auslandsbezug Ihrer Geschäfte kann ein entscheidender Faktor sein, denn selbst bei einem deutschen Geschäftspartner kann man sich heute im Streitfall vor einem Gericht im Ausland wiederfinden.
Fazit:
Schiedsgerichtsklauseln haben in den letzten Jahren zugenommen und gehören in manchen Branchen bereits zum Standard.
Dennoch haben noch längst nicht alle Unternehmen die Vorteile eines Schiedsgerichts erkannt und scheuen sich vor entsprechenden Klauseln.
Dabei verschenken sie oft Zeit, Geld und Nerven, die sie schon Vorfeld durch kluges Klauselmanagement hätten vermeiden können.
Gerne überprüfen wir für Sie Ihren bestehenden Standard-Liefervertrag und beraten Sie, welche der bestehenden Möglichkeiten am besten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.