Mir wurde gekündigt, habe ich einen Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses?
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer gem. § 109 GewO einen Anspruch auf die Erstellung eines Arbeitszeugnisses.
Dieses muss dabei korrekt die Bewertung des einzelnen Arbeitnehmers wiedergeben. Sofern formale Mängel auftreten (Geknickte Ecken, Fehlerhafte Unterschriften, Grammatik- und Rechtschreibfehler etc.), steht dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Berichtigung zu. (ArbG Gießen, Urteil vom 04.06.2021 – 1 Ca 171/20)
Ob eine Korrektur sinnvoll ist, prüfen wir gerne für Sie. Unsere Prüfung umfasst neben der einzelnen Bewertung auch die generelle Zulässigkeit der im Zeugnis verwendeten Formulierungen.