Ich bin bei der freiwilligen Feuerwehr und wir haben Betriebsratssitzung. Wenn jetzt ein Einsatz ist, geht dann die Betriebsratstätigkeit vor oder darf ich zum Einsatz fahren?
Arbeitnehmer, die sich in der freiwilligen Feuerwehr, beim THW, als Rettungshelfer oder bei Gericht als Schöffe engagieren, unterliegen einem besonderen Schutz, weil sie sich hier in besonderem Maße für das Allgemeinwohl einsetzen. Hier existiert ein besonderes öffentliches Interesse an der Ausübung, so dass sie grundsätzlich freizustellen sind. Da das zu schützende Rechtsgut (Gesundheit/Leben/Freiheit) ein überragend wichtiges Rechtsgut, hat dies Vorrang auch zur Betriebsratsarbeit.