Incoterms im internationalen Handelsgeschäft

Unternehmensrecht

Internationale Handelsgeschäfte sind heute aus der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken.
Auch wenn solche internationalen Handelsgeschäfte große Vorteile für Unternehmen schaffen, bringen sie auch einige Risiken mit sich. Gerade wenn es um den Transport und die Versicherung von verkauften bzw. gekauften Waren geht, können aufgrund verschiedener Sprachen und den jeweiligen Länderspezifikas kostspielige Missverständnisse entstehen, die zu einem großen Risiko für Unternehmen führen können.

Doch diese Risiken können durch die Verwendung von Incoterms vermieden werden.

Was versteht man unter Incoterms?

Incoterms sind weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, welche die standardisierte Abwicklung eines internationalen Handelsgeschäfts ermöglichen, indem sie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien rund um die Lieferung der Ware verbindlich festlegen.
Incoterms legen die Verantwortung des Verkäufers und des Käufers in Bezug auf die jeweiligen Lieferbedingungen fest.
Incoterms regeln, wann die Ware und damit die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, wer das Transportrisiko und die Transportkosten trägt, wer die Haftung für den Verlust und die Beschädigung der Ware trägt sowie wer die Versicherungskosten zu tragen hat.
Durch die konsequente Verwendung von Incoterms in Handelsgeschäften können Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden.

Incoterms werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) veröffentlicht. Die ICC  und ihre Mitglieder aus 130 Ländern überarbeiten diese in regelmäßigen Abständen.

Welche Incoterms gibt es?

 

Es gibt insgesamt 11 Incoterms, welche sich nach der Art des Transportmittels und nach der Art der Abwicklung aufteilen lassen:

1) Art des Transportmittels:

Folgende Klauseln gelten für jede Art des Transportmittels:
EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP.

Folgende Klauseln gelten nur für den Schiffstransport und den Binnenschifffahrtstransport: FOB, FAS, CFR, CIF.

2) Art der Abwicklung

In Bezug auf die Art der Abwicklung erfolgt die Einteilung der Incoterms in vier Gruppen, die sogenannten E-. F:-,C- und D-Klauseln.

E-Klausel: EXW (Ex-Work, ab Werk)

Unter die E-Klausel fällt die sog- EXW- Abholklausel. EXW bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware an einem benannten Lieferort – dies kann die Firma oder das Lager des Verkäufers sein- zur Verfügung stellt. Der Verkäufer ist bei dieser Klausel weder verpflichtet die Ware auf ein Transportmittel zu verladen, noch diese für den Export freimachen. Vielmehr trägt der Käufer die Risiken und die Kosten der gesamten Transportstrecke ab dem benannten Ort. Die Gefahr geht auch bereits ab Bereitstellung am benannten Lieferort auf den Käufer über.

F-Klauseln: FCA, FAS, FOB

F-Klauseln sollten verwendet werden, wenn der Käufer nicht die Kosten und das Risiko für den gesamten Transportweg, sondern nur für den Haupttransport tragen soll.  „Frei“ oder „free“ bei allen F-Klauseln bedeutet,  dass der Käufer die Kosten erst ab dem benannten Lieferort zu tragen hat. Bis dorthin trägt der Verkäufer das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware.

    • FCA : Frei Frachtführer (Free Carrier)
    • FAS : Frei Längsseite Schiff (Free Alongside Ship)
    • FOB: Frei an Bord (Free on Board)

C-Klauseln: CPT, CIP, CFR, CIF

C-Klauseln sollten gewählt werden, wenn die Kosten des Transports bis zum benannten Bestimmungsort/-hafen vom Verkäufer getragen werden sollen; mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer geht die Gefahr auf den Käufer über.

    • CPT: Frachtfrei (Carriage Paid To)
    • CIP: Frachtfrei versichert (Carriage and Insurance Paid To)
    • CFR: Kosten und Fracht  (Cost and Freight)
    • CIF: Kosten, Versicherung und Fracht (Cost, Insurance and Freight)

D-Klauseln: DAP, DPU, DDP

Bei den D–Klauseln gehen die Transportkosten bis zum benannten Bestimmungsort/-hafen stets zu Lasten des Verkäufers. Der Gefahrübergang auf den Käufer erfolgt mit Bereitstellung der Ware am benannten Bestimmungsort durch den Verkäufer.

    • DAP: Geliefert benannter Ort (Delivered at Place)
    • DPU: Geliefert benannter Ort entladen (Delivered at Place Unloaded)
    • DDP: Geliefert verzollt (Delivered Duty Paid)

Eine detaillierte Übersicht zu allen Incoterms finden Sie auf der Webseite der ICC.

wooden square black CFR CFR Cost and Freight custom container object dicut white background business

Wie werden Incoterms vereinbart?

Incoterms gelten nicht von sich aus automisch, sondern müssen aktiv und ausdrücklich in den Kauf- bzw. Liefervertrag einbezogen werden. Es empfiehlt sich zudem bereits eine Einbeziehung im Rahmen der Auftragsdokumente, somit Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung. Bitte achten Sie hierbei immer auf die richtige Bezeichnung der Incoterms, z.B. EXW Incoterms 2020.

Bitte beachten Sie zudem, dass Incoterms nicht die Zahlungsbedingungen und den Gerichtsstand, den Eigentumsübergang, Haftungsausschlüsse sowie die Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Incoterms-Verpflichtungen regeln . All dies muss durch eine individualvertragliche Regelung zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.

Fazit:

Möchten Sie Ihre Verträge auf eine wirksame Einbeziehung oder Verwendung von Incoterms-Klauseln überprüfen lassen oder möchten Sie wissen, welche Incoterms für Sie die am besten geeigneten sind, um ein Risiko für Ihr Unternehmen zu minimieren, beraten wir Sie gerne.
Gerne erstellen wir entsprechende vertragliche Klauseln für Sie oder passen bereits bestehende Klauseln auf den aktuellen Stand an.

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