Kündigungsschutz – Die grundsätzliche Frist.

Arbeitsrecht

Ich habe eine Kündigung erhalten. Was sollten meine nächsten Schritte sein?

Eine Kündigung ist in der Regel ein einschneidendes Erlebnis und mit großen Unsicherheiten verbunden. Um einer Kündigung entgehen zu können ist es denkbar ein Kündigungsschutzverfahren anzustreben.

Hierbei ist allerdings Eile geboten!

Da das Arbeitsverhältnis elementarer Bestandteil der finanziellen, sowie sozialen Sicherheit ist, genießt es einen besonderen Bestandsschutz, welcher durch das Kündigungsschutzgesetz gewährleistet wird. Damit dieser Kündigungsschutz Geltung erlangt, sind zwingend drei Kriterien zu erfüllen. 

(1) Es muss sich um eine arbeitgeberseitige Kündigung handeln, die (2) in einem Betrieb mit in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmern ausgesprochen wird und (3) gegenüber einem Arbeitnehmer, der länger als sechs Wochen ununterbrochen beschäftigt gewesen ist (§ 1 KSchG). Treffen diese Voraussetzungen zu, muss der gekündigte Arbeitnehmer gem. § 4 S.1 KSchG innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Lässt er diese Frist verstreichen, wird die Kündigung trotz eventueller Fehler gem. § 7 KSchG rechtswirksam und damit endgültig. 

Unter engen Voraussetzungen ist es möglich, die Klage auch bei verspätetem Einreichen anhängig zu machen. Hierfür bestehen allerdings hohe Hindernisse. Ein längerer Aufenthalt im Ausland und mangelnde Zugriffsmöglichkeit auf den Briefkasten hat das BAG in seinem Urteil vom 25.04.2018 nicht genügen lassen. (BAG, Urt. v. 25.4.2018 – 2 AZR 493/17)

„Wenn für den Empfänger unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist es unerheblich, ob er daran durch Krankheit, zeitweilige Abwesenheit oder andere besondere Umstände einige Zeit gehindert war. Den Empfänger trifft die Obliegenheit, die nötigen Vorkehrungen für eine tatsächliche Kenntnisnahme zu treffen. Unterlässt er dies, so wird der Zugang durch solche – allein in seiner Person liegenden – Gründe nicht ausgeschlossen.“

 

Es empfiehlt sich daher umgehend einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, falls Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung bestehen. Diese formalen Voraussetzungen ermöglichen die Überprüfung der Kündigungsgründe vor dem Arbeitsgericht. Hierbei sind zahlreiche Fehler denkbar die wir Ihnen nur in einer individuellen Beratung offenlegen können. Des Weiteren gibt es Ausnahmen vom Grundsatz des Kündigungsschutzgesetz, welche in anderen Artikeln näher thematisiert werden.

 

Fassen wir also zusammen:

  1. Ruhe bewahren (Dies ist vermutlich bereits der schwerste Schritt)
  2. Kündigungserklärung genau durchlesen und das Zugangsdatum notieren
  3. Rechtsanwalt kontaktieren oder Vorgespräch direkt buchen
  4. Unterlagen zum ersten Termin mitbringen

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