Was versteht man unter einem Liefervertrag?
Ein Liefervertrag oder auch Liefervereinbarung genannt ist ein Vertrag zwischen einem Lieferanten und einem Kunden über die Lieferung vereinbarter Güter. Ein solcher Liefervertrag existiert in der Geschäftswelt in unterschiedlichen Formen. Gegenstand eines Liefervertrages kann jede beliebige bewegliche Sache sein. Sinn und Zweck eines Liefervertrages ist es die wesentlichen Regelungen für die Lieferung der vereinbarten Güter festzuhalten, um vorzeitig rechtliche Streitigkeiten vermeiden und sich unter rechtlich abgesichertem Rahmen um die tatsächliche Belieferung kümmern zu können.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Abschluss eines Liefervertrages?
Wir empfehlen unseren Mandanten immer proaktiv tätig zu werden und Lieferverträge bereits vor Beginn der tatsächlichen Belieferung abzuschließen. Natürlich können Sie auch während einer bereits erfolgenden Belieferung noch Lieferverträge abschließen. Allerdings muss man sich hier bewusst machen, dass die Belieferung unter möglicherweise nicht ideal gestalteten rechtlichen Bedingungen und kaufmännischen Gegebenheiten startet. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Liefervertrages schnellstmöglich nachzuholen.
Warum benötige ich überhaupt einen Liefervertrag?
Oft werden wir von unseren Mandanten gefragt, ob denn der Abschluss eines solchen Liefervertrages tatsächlich überhaupt erforderlich ist. Diese Frage beantworten wir mit einem klaren „JA“. Lieferanten oder Käufer sollten in jedem Fall ihre rechtliche Situation bestmöglich absichern. Ohne vertragliche Regelung greifen die gesetzlichen Regelungen, welche aber dort, wo es das Gesetz erlaubt, durch eine vertragliche Vereinbarung für die jeweilige Vertragspartei optimiert werden können und hierdurch eine weitreichendere Absicherung geschaffen werden kann. Zusätzlich werden häufig bereits unbewusst auf Auftragsebene (Angebot und Bestellung) rechtlich verbindliche Zusicherungen getroffen. Wir raten Ihnen daher dringend, auch Angebots- und Bestelltexte zu überprüfen, da auch diese für Sie im positiven wie im negativen bindend sein können.
Was ist ein Rahmenliefervertrag?
Gehen die Vertragsparteien ein Dauerschuldverhältnis ein, wird der Liefervertrag meist in Form eines Rahmenliefervertrages gestaltet. Ein solcher Rahmenliefervertrag legt die rechtlichen Bedingungen für die auf Dauer angelegte Belieferung mit einzelnen Gütern fest und hat den Abschluss vieler untereinander gleichartiger Einzelverträge (Lieferverträge) zum Gegenstand, die sich auf diesen Rahmenvertrag beziehen. Er regelt somit lediglich die Rahmenbedingungen einer Rechtsbeziehung, die durch spätere Einzelverträge konkretisiert werden müssen. Oft werden in der Praxis diese Lieferverträge mit Qualitäts-Sicherungsvereinbarungen und weiteren Anhängen ergänzt.
Was sollte zwingend in einem Liefervertrag geregelt werden?
- Definition des konkreten Liefergegenstandes
- Vertragsparteien mit korrekter und zutreffender Firmierung
- Vertragspflichten: in einem Liefervertrag sollte stets die konkrete Vertragspflicht genannt werden („Belieferung mit „…“). Sollten zusätzlich weitere Vertragspflichten (z.B. Entwicklungsleistungen) einschlägig sein, sind auch diese zu benennen.
- Lieferbedingungen: in einem Liefervertrag sollte stets der Lieferort sowie ein Lieferdatum benannt sein, um den Lieferanten bei nicht fristgerechter Lieferung in Lieferverzug setzen zu können. Ferner empfehlen wir Ihnen die Verwendung von Incoterms, um die Verantwortlichkeiten und Kostenübernahmepflicht des Käufers und Verkäufers während des Transportprozesses zu regeln. Auch empfehlen wir dringend die Aufnahme eine Regelung für den Fall höherer Gewalt.
- Mengenplanung und Abnahmepflicht: in einem Liefervertrag kann eine konkrete Mengenrahmen oder eine (un)verbindliche Bedarfsplanung (Forecast) vereinbart werden. Zudem sollte jeder Liefervertrag eine (Material-)Abnahmeregelung enthalten.
- Zahlungsbedingungen und Preisklauseln: in jedem Liefervertrag sollten die Zahlungsbedingungen definiert werden (Vorauskasse oder ein konkretes Zahlungsziel). Auch besteht die Möglichkeit vertraglich Preisanpassungsklauseln zu vereinbaren. Zudem können Leistungen wie „Factoring“ oder Zahlungsausfall-versicherungen an dieser Stelle zur Risikominimierung eingesetzt werden.
- Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung: jeder Liefervertrag sollte eine Regelung zur Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung enthalten.
- Laufzeit (Beginn und Ende des Vertrages) und Kündigung
- Gerichtsstand und anwendbares Recht: gerade bei grenzüberschreitenden Vorgängen ist im Liefervertrag eine Regelung zum anwendbaren Recht unabdingbar.
Die oben genannten Punkte sind eine nur beispielhafte und nicht abschließende Aufzählung.
Fazit:
Es gibt nicht den einen Liefervertrag, der für alle perfekt ist. Ein Liefervertrag muss, wie jeder andere Vertrag immer individuell gestaltet sein und neben den branchenspezifischen Besonderheiten, den konkreten Vertragsgegenstand (mit seinen möglicherweise technischen Besonderheiten) sowie die Vertragsparteien individuell betrachten. Daher raten wir dringend von der Verwendung von frei zugänglichen Vertragsmustern an.
Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung Ihres individuellen Liefervertrags.