Schiedsgutachtenklauseln

Unternehmensrecht

Streiten sich zwei, freut sich der dritte.“ Im Falle eines Streits mit ihrem Geschäftspartner freut sich vor allem ihr Wettbewerber.

Denn können Sie den Streit nicht schnell und möglichst einvernehmlich beilegen, wird Ihr Lieferant nicht mehr liefern und Ihr Kunde sich bald nach einem neuen Lieferanten umsehen.

Aber wie soll man sich einigen, wenn niemand weiß, wer Recht hat?

Je komplexer das Produkt oder die Leistung, desto schwieriger ist es im Mangelfall festzustellen, wo genau das Problem liegt und wer schuld daran hat.

Über die langwierige Fehlersuche und Schuldzuweisungen ohne konkreten Nachweis kann viel wertvolle Zeit und Geld verloren vergehen.

Eine Schiedsgutachtenklausel im Vertrag kann hier helfen, die nötige Klarheit in bestimmten Aspekten zu erlangen und den Konflikt schnell zu beenden.

Was ist eine Schiedsgutachtenklausel?

Eine Schiedsgutachtenklausel ist Ihr Wegweiser aus einem festgefahrenen Streit.

Sie regelt, zu welchem Zeitpunkt ein Dritter entscheiden soll, über welche Aspekte und auf welcher Grundlage dieser Dritte entscheidet.

Was regelt ein Schiedsgutachten?

Die Parteien sind dabei in der Gestaltung sehr frei und können die Klausel an ihre Situation anpassen.

Dabei können Risikoverteilung, Verantwortung für bestimmte Entwicklungs- und Produktionsschritte und finanzielle Hintergründe eine Rolle spielen.

Die Klausel kann vorgeben, wie lange die Parteien diskutieren sollen, bevor eine dritte Partei entscheiden soll.

Wer dieser neutrale Gutachter sein soll, kann bereits ganz konkret unter Nennung eines Namens festgelegt werden.

Man kann den Gutachter aber auch mehr oder weniger abstrakt definieren und etwa ein Forschungsinstitut, einen Lehrstuhlinhaber oder ein Labor mit einem bestimmten Testverfahren benennen, das die Streitfrage entscheiden soll.

Ebenso regelt man in der Klausel, wer die Kosten eines solchen Gutachters tragen soll und zu wessen Lasten ein Gutachten ausgelegt wird, wenn das Gutachten zu keiner eindeutigen Antwort kommt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Schiedsgutachtenklausel und einer Schieds(gerichts)klausel?

Eine Schiedsgutachtenklausel regelt, wie eine Einzelfrage entschieden werden soll, über die sich die Parteien nicht einig werden können, z.B. ob ein Mangel vorliegt oder welche Höhe ein Schaden hat.

Löst die Klärung dieser Frage den Streit an sich nicht, steht den Parteien der Rechtsweg offen. Der bereits durch Gutachten geklärte Aspekt wird aber vom Gericht nicht nochmals auf Richtigkeit überprüft.

Im Unterschied dazu regelt eine Schiedsgerichtsklausel (auch Schiedsklausel oder Schiedsverfahrenklausel), dass der Rechtsstreit als solcher nicht vor einem ordentlichen Gericht, sondern vor einem Schiedsgericht entschieden werden soll.

Die Schiedsgutachtenklausel bestimmt also den Gutachter zu einem bestimmten Aspekt, die Schiedsklausel bestimmt den Richter über einen Rechtsstreit.

Fazit:

Durch eine Schiedsgutachtenklausel im Vertrag können Sie sich wertvolle Zeit sparen und Ihre Geschäftsbeziehung nach Abwicklung eines Streitfalls schnell wieder aufnehmen.

Gerne beraten wir Sie, wie eine Schiedsgutachtenklausel in Ihrem Vertrag aussehen sollte.

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