Softwarepflege-Vertrag

Unternehmensrecht

Die Entwicklung von Software nimmt heutzutage eine immer wichtigere Rolle ein.
Doch leider ist es mit der Entwicklung bzw. Anschaffung von Software längst nicht getan.
Ist diese Software in einem Unternehmen erst mal in Betrieb genommen, muss alles dafür getan werden, dass dieses meist komplexe System auch fortlaufend funktioniert.
Hierfür ist die Pflege der Software essenziell. 

Was versteht man unter Softwarepflege?

Unter Softwarepflege versteht man alle Tätigkeiten der Softwareentwickelung, welche darauf abzielen, dass die Software auch in Zukunft alle Anforderungen erfüllt, welche sie zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme hatte. Somit erhält die Softwarepflege den Status Quo der Software und stellt sicher, dass diese unverändert weiterverwendet werden kann.  Durch regelmäßige Pflege und Updates bleibt die Software immer auf dem neuesten Stand und kann optimal genutzt werden.

Oftmals in diesem Kontext wird auch der Begriff der Wartung der Software verwendet. Dies rührt insbesondere daher, dass in diesem Kontext oft verwendete englische Wort „Maintenance“ sowohl für Pflege als auch für Wartung steht. Dies ist aber nicht richtig.
Im Rahmen der Terminologie der Besonderen Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Anlagen und Geräten spricht man für die Hardware von Wartung und für die Software von Pflege.

Für die Pflege von Software müssen eine Reihe von Maßnahmen ergriffen werden. Denn wird die Softwarepflege vernachlässigt, kann dies zu schwerwiegenden Problemen führen.

Weshalb benötigt man einen Softwarepflege-Vertrag?

Maßgeblich für eine gute und langfristige Zusammenarbeit zwischen dem Softwareentwicklern/ Anbieter der Software und dem Anwender ist ein gut ausgestalteter Software-Pflegevertrag. Bei einem Softwarepflege-Vertrag handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Softwareentwickler/Anbieter und dem Anwender der Software, die unter anderem Leistungen wie Fehlerbeseitigung, Updates oder Support regelt. 
Ein Software-Pflegevertrag bietet Vorteile für beide Vertragsparteien:
Der Anwender kann sich darauf verlassen, dass im Falle von Fehlern oder sonstigen Problemen professionelle Unterstützung durch den Softwareentwickler bereitsteht.
Der Softwareentwickler erhält durch den Vertrag die vereinbarte Vergütung und kann seine Arbeit konsequent planen.

Was ist beim Abschluss eines Softwarepflege-Vertrages zu berücksichtigen?

Beim Abschluss eines Softwarepflege-Vertrages gibt es einige Punkte, die es zu beachten gilt:

  • Der Gegenstand des Softwarepflegevertrages und die geschuldeten Leistungen sind klar zu definieren (onsite oder „on premise“ -Lösungen)

 

  • Es sollte geregelt werden, zu welchen Zeiten der Anbieter für den Anwender erreichbar ist (Service Level, SLA´s)
  • Es sollten Regelungen hinsichtlich der gewünschten und erforderlichen Reaktions- und Lösungszeiten, welche der Anbieter der Software benötigt, um ein Problem zu lösen, getroffen werden
  • Regelungen über die Entlohnung des Softwareentwicklers, z. B. auf Stundenbasis, als Pauschale oder Umsatzbeteiligung
  • Für den Fall von Pflichtverletzungen durch den Anbieter der Software sollten Regelungen zu Schadensersatzansprüchen, Verzugszinsen und Vertragsstrafen getroffen werden
  • Es sollten die Haftung des Softwareentwicklers für Fehler oder Schäden geregelt werden, die durch die Software verursacht werden.
  • Da bei Software oftmals sensible Daten verarbeitet werden, sollte eine Regelung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen getroffen werden
  • Regelung zum Schutz von vertraulichen Informationen
  • Festlegungen zur Laufzeit und Kündigung des Softwarepflege-Vertrages und unter welchen Bedingungen eine Kündigung möglich ist.
  • Regelungen zur Haftung des Softwareentwicklers für Fehler oder Schäden, die durch die Software verursacht werden.
  • Haftungsbeschränkung für den Fall der Haftung
  • Bei der Überlassung von Software spielt die Frage der Übertragung von Nutzungsrechten und des Eigentums an der Software eine zentrale Rolle. Dies sollte im Vertrag genau geregelt sein.

 

Fazit:
Beziehen Sie Software von einem Softwarehersteller und möchten die Nutzbarkeit der Software auch für die Zukunft sicherstellen, so sollten Sie sich vertraglich durch den Abschluss eines Softwarepflege-Vertrages absichern.

Gerne beraten wir Sie bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung Ihres individuellen Softwarepflege-Vertrages und helfen Ihnen die wichtigen vertraglichen Eckpunkte richtig zu formulieren und die erforderlichen Absicherungen zu schaffen und etwaige mögliche Risiken zu vermeiden.

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