Streitschlichtung per Vertrag – Mediationsklauseln

Unternehmensrecht

Konflikte und Streit begleiten uns durchs Leben, privat wie beruflich.

Natürlich wäre es am besten, es käme gar nicht erst zum Streit und durch vorausschauende Vertragsgestaltung lassen sich viele Konflikte und Diskussion vermeiden, aber ganz ohne Streit wird kaum eine (Geschäfts-)Beziehung auskommen.

Wie kann man also dafür sorgen, dass ein Streit nicht eskaliert? Wie kommt man am sichersten zu einer einvernehmlichen Lösung, auch wenn die Emotionen hochschaukeln und die Parteien am liebsten gar nichts mehr miteinander zu tun haben wollen?

Hier hilft ein professioneller Streitschlichter: ein ausgebildeter Mediator.

Was ist Mediation?

Ein ausgebildeter Mediator kann helfen, einen Konflikt beizulegen, indem er den Parteien Raum und Möglichkeit zur Aussprache bietet und diese so anleitet, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Anders als in einem Schlichtungsverfahren, in dem den Parteien eine Lösung vorgeschlagen wird, „urteilt“ der Mediator nicht und gibt den Parteien kein Ergebnis vor.

Ein Mediator ist kein Richter, der beide Parteien anhört und dann den Streit zugunsten einer Seite entscheidet. Ein Mediator fungiert vielmehr als neutraler „Schiedsrichter“, der die Regeln zur Konfliktlösung vorgibt, sodass die Parteien unter seiner Aufsicht eine Lösung finden können, die für beide Seiten passt.

Ein guter Mediator zeigt also einen Ausweg aus der festgefahrenen Konfliktsituation auf, indem sich die Gemüter beruhigen, das eigentliche Problem erkannt und selbst gelöst werden kann.

Wann ist eine Mediationsklausel im Vertrag sinnvoll?

Mediation ist immer freiwillig.

Das heißt, dass die Parteien nicht zur Teilnahme an einer Konfliktbeilegung durch Mediation verpflichtet sind, es sei denn sie verpflichten sich selbst dazu per Vertrag, noch bevor es überhaupt zu einem Konflikt gekommen ist.

Im besten Fall kommt eine Mediationsklausel nie zum Tragen, aber wie immer im Vertragsrecht regelt ein guter Vertrag auch alles für den schlimmstmöglichen Fall. Wenn dieser dann eintritt, sei es in Form einer Uneinigkeit über Preiserhöhungen oder eines Streits über Mängel einer Maschine, muss der Konflikt nicht durch ein Gerichtsurteil beendet werden, das die Parteien dann für immer entzweit.

Eine Mediationsklausel lohnt sich also immer dann, wenn Sie eine Geschäftsbeziehung gefunden haben, an der Ihnen etwas liegt und die ihre Grundlage vielleicht sogar auf einer persönlichen Ebene hat.

 

Wie finde ich einen Mediator?

Um sich im Streitfall Zeit für die Suche zu sparen und nicht noch weiteres Konfliktpotential bei der Einigung auf einen geeigneten Mediator aufzubauen, kann es sich lohnen, bereits im Vertrag einen Mediator festzulegen. 

Legen Sie bei der Suche nach einem Mediator Wert auf eine Zertifizierung, die sicherstellt, dass Ihr Mediator auch nach anerkannten Methoden ausgebildet ist.


Fazit:

Durch eine Mediationsklausel im Vertrag können Sie sich wertvolle Zeit sparen und Ihre Geschäftsbeziehung auch über Uneinigkeiten hinweg in die Zukunft führen.

Gerne überprüfen wir für Sie, ob eine Mediationsklausel in Ihrem Vertrag sinnvoll ist oder werden für Sie als zertifizierter Mediator tätig.

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