Unvollständige Informationen im Rahmen einer Einstellung i.S.v. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG

Betriebsrat

Der Arbeitgeber möchte einen neuen Arbeitnehmer für die Produktion einstellen und teilt uns nach dem Vorgespräch lediglich mit, dass der Arbeitnehmer fachlich bestens geeignet sei, ohne weitere Informationen bereitzustellen. Der Arbeitgeber ist der Ansicht, dass dies ausreichend sei. Hat er recht?

Nein, basierend auf dieser Information hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß über die geplante Einstellung informiert.

Gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hätte der Arbeitgeber den Betriebsrat umfassend über die geplante Einstellung informieren müssen.

“Umfassend” bedeutet in diesem Zusammenhang, dass nicht nur die Personalien der ausgewählten Bewerberin, sondern auch die der abgelehnten Bewerber mitgeteilt werden müssen.

Zudem hätte der Arbeitgeber Informationen zur fachlichen und persönlichen Eignung mitteilen müssen. Des Weiteren hätte er den Zeitpunkt mitteilen müssen, zu dem die Mitarbeiterin ihre Arbeit aufnehmen soll.

Bewerbungsunterlagen der Mitarbeiterin sowie aller anderen Bewerber für diese Stelle hätten dem Betriebsrat ebenfalls zur Verfügung gestellt werden müssen. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 BetrVG den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz in der Produktion sowie die Eingruppierung mitteilen und zu den Auswirkungen der Maßnahme Stellung nehmen.

Solange der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht ordnungsgemäß informiert hat, wird die Wochenfrist gemäß § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nicht in Gang gesetzt

Vereinbare jetzt einen Termin und profitiere von unserer Expertise, um die Rechte des Betriebsrats erfolgreich gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.

Möchtest du mehr erfahren, dich umfassend beraten lassen oder direkt einen Termin vereinbaren? Dann kontaktiere uns – wir freuen uns auf dich!

Nachwirkung bei Amtsniederlegung

Wie lange habe ich den besonderen Kündigungsschutz, wenn ich das Amt niederlege? Wenn du das Amt gemäß § 24 Nr. 2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) niederlegst, endet auch der besondere Kündigungsschutz gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes...

Verhinderung – Urlaub

Bin ich automatisch verhindert, wenn ich im Urlaub bin, so dass der BRV einen Ersatzmitglied einzuladen hat? Ja. Während des Urlaubs ruht in der Regel dein Amt als Betriebsratsmitglied. Es liegt daher ein Fall der objektiven zeitweiligen Verhinderung gemäß § 25 Abs. 1...

Änderung der TOP bei der Betriebsratssitzung

Muss ich die Änderung der TOP am Anfang der Sitzung vornehmen, oder geht es auch während der Sitzung? Während der Sitzung kann die Tagesordnung (TOP) jederzeit erweitert werden, und es kann über einen zuvor nicht aufgeführten Sachverhalt wirksam entschieden werden....

Einführung – Unternehmenssprache

Der Arbeitgeber möchte Englisch als Unternehmenssprache einführen. Wer ist zuständig für die Mitbestimmung? Grundsätzlich ist gemäß § 50 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) der Gesamtbetriebsrat (GBR) zuständig. Die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats...

Informationen zu Fremdpersonal

Besteht auch für uns ein Einsichtsrecht in Verträge, die die Beschäftigung von Arbeitnehmern regeln, die kein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber haben? Ja, gemäß § 80 Abs. 2 S.3 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem...

Anspruch auf eine Schreibkraft

Ab welcher Größe des Gremiums haben wir einen Anspruch auf eine Schreibkraft, die unter anderem unsere anfallende Schreibarbeit erledigt? Es kommt nicht darauf an, wie groß das Gremium ist. Auch kleine Gremien haben einen Anspruch auf eine Schreibkraft. Entscheidend...

Sprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Der AG will mit uns in englischer Sprache kommunizieren. Müssen wir das akzeptieren? Nein. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält keine explizite Regelung bezüglich der Sprache, jedoch kann davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber die deutsche Sprache als die...

Einsicht in die Lohn – und Gehaltslisten der AT Angestellten

Haben wir auch ein Einsichtsrecht in die Lohn- und Gehaltslisten der AT Angestellten? Ja, der Betriebsrat (BR) ist auch für die außertariflichen (AT) Angestellten zuständig. Die außertariflichen Angestellten dürfen jedoch nicht mit leitenden Angestellten im Sinne des...

Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten – Betrieb ohne Betriebsausschuss

Wir sind ein kleines Gremium mit 7 Mitgliedern, sodass wir keinen Betriebsausschuss haben. Haben wir dennoch das Einsichtsrecht in die Lohn- und Gehaltslisten? Ja. Die gesetzliche Regelung bezieht sich zwar nur auf Betriebe mit einem Betriebsausschuss, also auf...

Einsicht in die Lohn und Gehaltslisten – Gegen den Willen des Arbeitnehmers

Können wir uns die Lohn- und Gehaltslisten auch gegen den Willen des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber geben lassen? Ja, der Anspruch auf Einsichtnahme ist in § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG eindeutig geregelt und hängt, wie alle Beteiligungsrechte des Betriebsrats, bei denen...